Sechs Prozent Steuerzinsen sind und waren unverhältnismäßig
Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig ist, sofern der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5 Prozent zugrunde gelegt wird. Wir erläutern die Konsequenzen der Entscheidung.