Ausbildung und Prüfung

Fachinformatiker/-in

Die wichtigsten Hinweise zur Ausbildung und zum Ablauf der Prüfungen zum Beruf Fachinformatiker/Fachinformatikerin finden Sie hier zusammengestellt.

Ansprechpartner

Bei Fragen rund um den Beruf stehen unsere gewerblich-technischen Ausbildungsberater jederzeit gerne zur Verfügung. Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 140 KB).
Fragen zu den Prüfungen beantwortet gerne Andrea Muther.

Hinweise zur Ausbildung

Alle Informationen zum Beruf inklusive der Ausbildungsverordnung, der sachlich-zeitlichen Gliederung und den Rahmenlehrplänen finden Sie auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung.

Die Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung wird in zwei zeitlich auseinanderliegenden Teilen durchgeführt (gestreckte Abschlussprüfung).
Der erste Teil besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 90 Minuten Dauer, die in der Regel im vierten Ausbildungshalbjahr durchgeführt wird. Sie geht mit zwanzig Prozent in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.
Der zweite Teil wird am Ende der Ausbildungszeit durchgeführt und besteht aus drei schriftlichen Prüfungsbereichen, die mit jeweils zehn Prozent zum Gesamtergebnis beitragen und einer betrieblichen Projektarbeit, die 50 Prozent des Gesamtergebnisses ausmacht.
Eine Übersicht über die Prüfungszeiträume finden Sie hier.

Schriftliche Prüfungsbereiche

Die genauen Termine der schriftlichen Prüfungsbereiche für die nächsten Prüfungen stellt die für die Aufgabenerstellung verantwortliche Zentralstelle für Prüfungsaufgaben (ZPA) hier bereit. Die Fachinformatiker fallen hier unter die “kaufmännischen Abschlussprüfungen”. Die Teil Zwei-Prüfungen werden immer am zweiten Tag der Sommer- und Wintertermine durchgeführt.
Ebenfalls auf der Webseite der Aufgabenstellen (AKA/ZPA) finden sich Informationen zur Bezeichnung und Dauer der schriftlichen Prüfungsbereiche und zur Art der zu bearbeitenden Aufgaben:

Betriebliche Projektarbeit

Die Projektarbeit ist der wichtigste Bestandteil des zweiten Teils der Abschlussprüfung. Sie geht mit 50 Prozent in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein. Die Anforderungen und die Bearbeitungszeit unterscheiden sich von Fachrichtung zu Fachrichtung (siehe Ausbildungsordnung).
Für alle Fachrichtungen einheitlich ist, dass der Prüfungsbereich aus zwei Teilen besteht. Im ersten Teil wird im Ausbildungsbetrieb eine betriebliche Projektarbeit durchgeführt und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Vor der Durchführung muss dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorgelegt werden, dies geschieht über ein Online-Portal. Die Zugangsdaten dafür erhalten die Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen etwa vier Wochen vor dem Anmeldeschluss zur jeweiligen Prüfung. Die Dokumentation muss grundsätzlich spätestens am Tag der schriftlichen Prüfung eingereicht werden.
Der zweite Teil der Projektarbeit besteht aus einer Präsentation der Projektarbeit vor dem Prüfungsausschuss und einem anschließenden Fachgespräch. Beides dauert jeweils etwa 15 Minuten. Der Termin für diesen Prüfungsteil liegt bei einer Sommerprüfung immer im Zeitraum von fünf Wochen vor den hessischen Sommerferien, bei einer Winterprüfung im Januar, der auf den schriftlichen Prüfungstermin folgt.
Weitere Informationen zur Projektarbeit haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.

Bestehensregelung

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann eventuell eine mündliche Ergänzungsprüfung in einem der schriftlichen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung durchgeführt werden, damit sie erfüllt werden.