Experten-Kommission Erdgas und Wärme

Dämpfung der Gaspreise: Abschlussbericht vorgelegt

Die Experten-Kommission Erdgas und Wärme hat der Bundesregierung ihren Abschlussbericht mit Vorschlägen zur Dämpfung der Gaspreise vorgelegt. Im Vergleich zu dem  Zwischenbericht von Mitte Oktober gibt es zahlreiche Details, die geändert wurden. Was die Experten empfehlen, finden Sie hier.
Beibehalten hat die Kommission die im Zwischenbericht vorgeschlagenen Hilfen für die Gruppen Haushalte/Gewerbe und Industrie:
  • Haushalte/Gewerbe: zwölf Cent pro Kilowattstunde Endkundenpreis für 80 Prozent des Verbrauchs
  • Industrie: sieben Cent pro Kilowattstunde Arbeitspreis für 70 Prozent des Verbrauchs
Vor allem folgende vier Punkte sind laut Deutschen Industrie- und Handelskammertages hervorzuheben:
  1. Einteilung des Gewerbes: Die im Zwischenbericht angelegte Einteilung des gesamten Gewerbes unabhängig von der Art der Messung  – Standardlastprofil (SLP) beziehungsweise registrierende Leistungsmessung (RLM) ab 1,5 Millionen Kilowattstunde – in die Gruppe Haushalte/Gewerbe findet sich so nicht mehr im Endbericht.
  2. Auflagen für Industriehilfen: Im Industriekapitel hat sich die Kommission dagegen entschieden, umfängliche Konditionalisierungen für die Industriehilfen vorzunehmen. Lediglich der im Zwischenbericht bereits angelegte Erhalt des Standorts wurde weiter präzisiert: Sofern es in den Unternehmen eine betriebliche Mitbestimmung gibt, können individuelle Vereinbarungen zum Standorterhalt getroffen werden. Gibt es diese nicht, sollen mindestens 90 Prozent der Arbeitsplätze für mindestens ein Jahr nach Ende der Gaspreisbremse erhalten werden, um Hilfen beim Gaspreis zu bekommen.
  3. Umgang mit KWK-Anlagen: Selbstgenutzte KWK-Anlagen in Industrie und Gewerbe werden in die Gaspreisbremse einbezogen. Dies gilt sowohl für den Strom- als auch den Wärmeanteil. Damit erfolgt eine Gleichbehandlung zwischen Betrieben, die Wärme in Gaskesseln erzeugen.
  4. Versorgungssicherung: Die Kommission hat sich dafür ausgesprochen, dass seitens der Energieversorger allen Unternehmen Vertragsangebote unterbreitet werden sollen.