EU Green Deal

Novellierte europäische Bauproduktenverordnung tritt schrittweise in Kraft

Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die neue EU-Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 gilt seit dem 8. Januar 2026. Sie modernisiert die Regeln für das Inverkehrbringen von Bauprodukten im europäischen Binnenmarkt und verfolgt drei zentrale Ziele: mehr Binnenmarkt, mehr Digitalisierung und mehr Nachhaltigkeit. Die Verordnung ersetzt die bisherige Bauproduktenverordnung aus dem Jahr 2011 schrittweise und betrifft deutlich mehr Unternehmen als bisher.
Das Wichtigste vorweg:

Viele Unternehmen haben den Eindruck, sie müssten jetzt sofort einen Digitalen Produktpass einführen oder ihre gesamte Dokumentation umstellen. Das ist in den meisten Fällen nicht zutreffend.

Die Verordnung gilt zwar seit dem 8. Januar 2026. Viele konkrete Pflichten werden jedoch erst dann wirksam, wenn für die jeweilige Produktgruppe harmonisierte technische Spezifikationen oder überarbeitete europäische Produktnormen veröffentlicht werden.

Für zahlreiche Produkte gelten deshalb weiterhin Übergangsregelungen.

Betrifft die Verordnung mein Unternehmen?

Die Bauproduktenverordnung betrifft vor allem Unternehmen, die Bauprodukte herstellen, importieren, vertreiben oder wiederverwenden. Dazu gehören insbesondere:
  • Hersteller von Bauprodukten
  • Baustoffhändler
  • Importeure
  • Händler
  • Metallbauer
  • Fenster- und Türenbauer
  • Hersteller von Betonfertigteilen
  • Dämmstoffhersteller
  • Holzbauunternehmen
  • Recycling- und Aufbereitungsbetriebe
  • Rückbau- und Abbruchunternehmen
  • Betreiber von Online-Marktplätzen
  • Fulfilment-Dienstleister

Was regelt die Bauproduktenverordnung überhaupt?

Die Bauproduktenverordnung regelt nicht das Bauen und nicht die Baugenehmigung.
Sie regelt die Voraussetzungen, unter denen Bauprodukte auf dem europäischen Markt bereitgestellt und verkauft werden dürfen. Ziel ist, dass ein Bauprodukt möglichst nach denselben Regeln bewertet und vermarktet werden kann, unabhängig davon, in welchem EU-Mitgliedstaat es verkauft wird.

Die wichtigsten Neuerungen

1. Digitaler Produktpass (DPP)

Künftig sollen Informationen zu Bauprodukten digital und maschinenlesbar bereitgestellt werden. Der Digitale Produktpass kann beispielsweise über einen QR-Code abrufbar sein und Informationen zu technischen Eigenschaften, Leistung, Sicherheit, Umweltwirkungen, Gebrauchsanleitungen und Recyclingmöglichkeiten enthalten.
Der QR-Code selbst ist meist nicht die Herausforderung. Die eigentliche Aufgabe besteht darin,
  • Produktdaten zu erfassen,
  • Dokumentationen aktuell zu halten,
  • Umweltinformationen bereitzustellen,
  • Daten langfristig digital verfügbar zu machen. [
In vielen Fällen nein. Die konkrete Ausgestaltung des Systems erfolgt schrittweise über weitere Rechtsakte und produktbezogene Anforderungen. Die Verpflichtung wird nicht für alle Produktgruppen gleichzeitig wirksam.

2. Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC)

Die bisherige Leistungserklärung wird durch die Leistungs- und Konformitätserklärung ("Declaration of Performance and Conformity", DoPC) erweitert.
Hersteller müssen künftig nicht nur die Leistung ihres Produkts dokumentieren, sondern auch dessen Übereinstimmung mit den geltenden Anforderungen erklären. Diese Erklärung bildet weiterhin die Grundlage für die Vermarktung harmonisierter Bauprodukte im Binnenmarkt.

3. Nachhaltigkeit wird wichtiger

Eine der größten Veränderungen betrifft die stärkere Berücksichtigung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekten.
Künftig sollen Bauprodukte nicht nur anhand technischer Eigenschaften bewertet werden. Zusätzlich gewinnen Umweltinformationen an Bedeutung, beispielsweise:
  • Treibhausgasemissionen
  • Ressourcenverbrauch
  • Recyclingfähigkeit
  • Lebensdauer
  • Kreislauffähigkeit von Produkten [

4. Erweiterter Anwendungsbereich

Die Verordnung erfasst künftig zusätzliche Produktgruppen und Wirtschaftsakteure.
Dazu gehören unter anderem:
  • bestimmte gebrauchte Bauprodukte
  • Materialien für den 3D-Druck
  • digitale Datensätze
  • Unternehmen der Wiederverwendung und Aufbereitung
  • Rückbauunternehmen

Was sind harmonisierte technische Spezifikationen?

Dieser Begriff ist für Unternehmen besonders wichtig.
Die Bauproduktenverordnung legt die allgemeinen Regeln fest. Die konkreten Anforderungen für einzelne Produktgruppen ergeben sich aus sogenannten harmonisierten technischen Spezifikationen.
Diese legen beispielsweise fest:
  • welche Eigenschaften eines Produkts geprüft werden müssen,
  • welche Prüfverfahren anzuwenden sind,
  • welche Angaben der Hersteller machen muss,
  • welche Nachweise erforderlich sind.

Warum ist das wichtig?

Die meisten neuen Pflichten werden erst relevant, wenn für die jeweilige Produktgruppe entsprechende technische Spezifikationen oder überarbeitete harmonisierte Normen veröffentlicht wurden.

Woher weiß ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Die wichtigste Frage lautet:
Für welches Produkt gilt welche harmonisierte Norm oder technische Spezifikation?
Informationsquellen sind insbesondere:
  • Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
  • Europäische Kommission
  • Veröffentlichungen im EU-Amtsblatt
  • Fachverbände
  • Industrie- und Handelskammern

Was bedeutet das für Recycling- und Kreislaufwirtschaft?

Die neue BauPVO berücksichtigt erstmals deutlich stärker die Wiederverwendung von Bauprodukten und den Einsatz von Sekundärbaustoffen.
Dazu gehören beispielsweise:
  • Recyclingbeton
  • aufbereitete Baustoffe
  • wiederverwendbare Bauteile
  • Materialien aus Rückbauprojekten
Für Unternehmen der Kreislaufwirtschaft eröffnet dies neue Marktchancen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Dokumentation, Nachweise und Rückverfolgbarkeit.

Was ist eine Umweltproduktdeklaration (EPD)?

Eine EPD (Environmental Product Declaration) ist ein standardisiertes Umweltdatenblatt für ein Produkt.
Sie enthält beispielsweise Angaben zu:
  • CO₂-Emissionen
  • Energieverbrauch
  • Ressourcenverbrauch
  • Wasserverbrauch
  • Recyclingpotenzial
  • Umweltwirkungen über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts
Die EPD bewertet nicht, ob ein Produkt gut oder schlecht ist. Sie stellt nachvollziehbare Umweltkennzahlen bereit, die für Nachhaltigkeitsbewertungen und künftig auch für digitale Produktinformationen genutzt werden können.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Kurzfristig

  • Prüfen, welche Produkte unter die BauPVO fallen.
  • Bestehende technische Dokumentationen aktualisieren.
  • Produktdaten systematisch strukturieren.
  • Lieferanteninformationen verfügbar halten.

Mittelfristig

  • Digitale Verwaltung von Produktinformationen aufbauen.
  • Nachhaltigkeits- und Umweltdaten erfassen.
  • Entwicklungen zum Digitalen Produktpass beobachten.
  • Relevante Normen und technische Spezifikationen verfolgen.

Häufige Fragen

Muss ich sofort einen Digitalen Produktpass erstellen?

In vielen Fällen nein. Die Anforderungen werden schrittweise produktgruppenbezogen eingeführt.

Wer erstellt den Digitalen Produktpass?

Grundsätzlich der Hersteller beziehungsweise derjenige Wirtschaftsakteur, der das Produkt in Verkehr bringt.

Wer vergibt den QR-Code?

Der QR-Code wird nicht von der EU vergeben. Er wird technisch vom Unternehmen beziehungsweise dessen Systemanbieter erzeugt und führt zu den hinterlegten Produktinformationen.

Gilt die Verordnung auch für gebrauchte Baustoffe?

Ja. Der Anwendungsbereich wurde erweitert und berücksichtigt künftig auch bestimmte gebrauchte Bauprodukte sowie Akteure der Wiederverwendung und Aufbereitung.

Warum sollte ich mich schon heute damit beschäftigen?

Weil die größte Herausforderung künftig nicht die Kennzeichnung, sondern die Verfügbarkeit, Qualität und Nachvollziehbarkeit von Produktdaten sein wird. Unternehmen, die ihre Daten und Dokumentationen frühzeitig strukturieren, werden spätere Anforderungen leichter erfüllen können.
Fazit
Die neue EU-Bauproduktenverordnung ist weit mehr als eine Regelung für CE-Kennzeichnungen. Sie verändert schrittweise die Anforderungen an Produktinformationen, Nachhaltigkeitsdaten und Kreislaufwirtschaft. Für Unternehmen stehen weniger neue Produkte als vielmehr neue Dokumentations-, Daten- und Informationspflichten im Mittelpunkt. Wer seine Produktdaten, Lieferketteninformationen und technischen Nachweise frühzeitig strukturiert, schafft eine wichtige Grundlage für die kommenden Anforderungen.