Fluorierte Treibhausgase

Umweltbundesamt aktualisiert FAQs zur Sachkunde

Das Umweltbundesamt (UBA) hat den Abschnitt 4 „Zertifizierung" seiner Fragen und Antworten zur Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung) am 8. Juli 2026 aktualisiert. Darin werden insbesondere Regelungen zur Sachkunde und zu Unternehmenszertifikaten für Tätigkeiten mit F-Gasen konkretisiert, die sich aus der neu gefassten Chemikalien-Klimaschutzverordnung ergeben. Die Antworten sind mit den Vollzugsbehörden der Länder und dem Bundesumweltministerium (BMUKN) abgestimmt.
In der Antwort auf Frage 4.2. wird klargestellt, dass mit Sachkundebescheinigungen nach altem Recht bis zum 12. März 2029 auch Tätigkeiten mit neuen oder alternativen Kältemitteln (beispielsweise Propan, CO2 oder Ammoniak) ausgeübt werden dürfen. Bescheinigungen der früheren Kategorien I bis IV werden dazu den neuen Kategorien A1 bis D zugeordnet. Die bisherige Kategorie I entspricht nach der Antwort dann den neuen Kategorien A, B (CO2) und C (NH3).
Ab dem 13. März 2029 benötigen Personen für entsprechende Tätigkeiten mit F-Gasen eine neue Sachkundebescheinigung. Für die Umstellung (Frage 4.4) auf die neuen Bescheinigungen benötigen sie einen Auffrischungskurs nach Paragraf 8 Absatz 1 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Eine Liste der ehemaligen anerkannter Einrichtungen bzw. Fortbildungsträger veröffentlicht die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft. Vor Aufnahme eines Kurses sollten sich Teilnehmende informieren, ob eine Anerkennung nach aktueller Rechtslage vorliegt.
Zusammengefasst sind alle Fragen und Antworten auf der Website des Umweltbundesamtes.