Zuständige Behörden

Emissionshandel - Zuständige Stelle

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist die zuständige nationale Behörde zur Umsetzung der marktwirtschaftlichen Klimaschutzinstrumente des Kyoto-Protokolls. Diese setzen sich aus dem Emissionshandel, den projektbasierten Mechanismen Joint Implementation (JI) und dem Clean Development Mechanism (CDM) zusammen.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf den Seiten des Umweltbundesamts.