Schritt 3
Die Überwachung
Nach der erfolgreichen Anmeldung Ihres Schutzrechts sollten Sie die konsequente Überwachung Ihres Schutzrechts anstreben. Denn nur wenn Sie auf etwaige Verletzungen aufmerksam werden, können Sie gegen den Verletzer vorgehen und Ihre Marktanteile sichern.
Neben der allgemeinen Marktbeobachtung gehört dazu insbesondere auch die Prüfung von neuen Anmeldungsanträgen. In der Regel haben Sie je nach Schutzrechtsart innerhalb einer gewissen Zeit die Möglichkeit, Widerspruch gegen Neuanmeldungen einzureichen, wenn Sie Ihre eigenen Schutzrechte durch den Neueintrag verletzt sehen. An dieser Stelle müssen Sie überlegen, wie viel Zeit Sie selbst in die Überwachungsrecherchen investieren können, oder ob es sich für Sie eher lohnt, einen spezialisierten Dienstleister wie einen Patentanwalt oder aber ein Patentinformationszentrum (PIZ), damit zu beauftragen.
- Patentanwälte (Nr. 2554140)
- Patentanwaltskammer (Link: http://www.patentanwaltskammer.de)
- Patent- und Markenzentrum Rhein-Main Darmstadt (Link: http://www.main-piz.de)