Förderprogramme

KMU-Fonds 2024: Gutscheine für den Schutz geistigen Eigentums

Der KMU-Fonds „Ideas Powered for Business“ ist ein Finanzhilfeprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Europäischen Union helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen. Der KMU-Fonds ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die vom Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) durchgeführt wird.
Die Initiative ist am Montag, 22. Januar 2024 gestartet und läuft bis zum Freitag, 13. Dezember 2024 oder bis zur Ausschöpfung der vorgesehenen Fördermittel. Bitte beachten Sie, dass die Mittel begrenzt sind und in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben werden.

Gegenstand der Förderung

Der KMU-Fonds ist ein Rückerstattungsprogramm. Finanzhilfen werden in Form von Gutscheinen verteilt, die für eine Vielzahl von Tätigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums eingesetzt werden können. Dazu gehören Anmeldungen von Marken, Designs, Patenten und Pflanzensorten sowie IP-Scan-Dienstleistungen:
  • Gutscheine für eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP-Scan) (90% der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1 350 EUR). Im Rahmen der Vorabdiagnose können KMU zusammen mit einem Experten für geistiges Eigentum an einer IP-Strategie für das Unternehmen arbeiten, die zum Geschäftsmodell, dem Produkt- und Leistungsangebot und den Wachstumsplänen passt. Die Dienstleitung IP-Scan wird von Experten erbracht, die vom nationalen Amt für geistiges Eigentum, dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), benannt wurden. In Hessen bietet das Patent- und Markenzentrum Rhein-Main als Kooperationspartner die Durchführung von IP-Scans an. Über diesen Link kommen Sie direkt auf das Kontaktformular.
  • Ein Gutschein zur Anmeldung von Marken- und Designs (höchstens 1 000 EUR) kann für die Eintragung von Marken und/oder Designs verwendet werden, um diese auf nationaler, regionaler und EU-Ebene und/oder auf internationaler Ebene zu schützen.
  • Ein Gutschein zur Anmeldung von Patenten (maximal 3 500 EUR) kann für die Eintragung nationaler Patente bei einem nationalen Amt für geistiges Eigentum eines EU-Mitgliedstaats und/oder beim EPA angemeldeter europäischer Patente verwendet werden.
  • Ein Gutschein für einen Antrag auf gemeinschaftlichen Sortenschutz (höchstens 1 500 EUR) kann für die Erteilung des gemeinschaftlichen Sortenschutzes verwendet werden.

Wer kann den KMU-Fonds in Anspruch nehmen?

Der KMU-Fonds bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz in der Europäischen Union finanzielle Unterstützung. Anträge können von einem Inhaber, einem Angestellten oder einem im Namen des KMU handelnden Bevollmächtigten eines KMU aus der EU eingereicht werden. Finanzhilfen werden stets direkt an die KMU überwiesen.

Das Antragsverfahren

Die Online-Antragstellung ist unkompliziert und erfordert nur wenige Unterlagen: den Umsatzsteuernachweis, den Kontoauszug des Unternehmens und ggf. die unterzeichnete „ehrenwörtliche Erklärung“ für den Fall, dass der Antrag von einem externen Vertreter gestellt wird. Erst nach der Genehmigung können die gewünschten Aktivitäten im Bereich des geistigen Eigentums umgesetzt werden, z.B. ein Termin für den IT-Scan vereinbart werden. Die Kosten für die Aktivitäten werden nachträglich zurückerstattet.
Weiterführende Informationen über die geförderten Aktivitäten und die Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Förderinitiative KMU-Fonds 2024 und in der Liste häufig gestellter Fragen FAQs zusammengefasst.
Gelegentlich veranstaltet das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) Webinare, die über die Förderung und den Antragstellungsprozess informieren – der erste Termin für 2024 findet am 6. Februar 2024 um 10 bis 10:40 statt. Hier geht es zur Anmeldung: https://www.euipo.europa.eu/de/discover-ip/sme-fund/how-to-apply/ip-scan