Förderprogramme

KMU-Fonds „Ideas Powered for business“

Der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ ist ein Finanzhilfeprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Europäischen Union helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen. Der KMU-Fonds ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die vom Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) durchgeführt wird.
Die Initiative wird vom Montag, 23. Januar, bis zum Freitag, 8. Dezember 2023 dauern. Bitte beachten Sie, dass die Mittel begrenzt sind und in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben werden.

Gegenstand der Förderung

Der KMU-Fonds ist ein Rückerstattungsprogramm, über das Gutscheine ausgegeben werden, mit denen die Gebühren für den Schutz des geistigen Eigentums teilweise gedeckt werden können. Je nach geplanter Aktivität stehen verschiedene Arten von Gutscheinen zur Verfügung:
  • Gutschein 1 – IP-Scan: Sie sparen 90 Prozent bei Expertenratschlägen und Anleitungen für Ihre Strategie zum Schutz geistigen Eigentums.
  • Gutschein 2 – Marken und Geschmacksmuster: Sie sparen 75 Prozent der Eintragungsgebühren auf nationaler, regionaler oder EU-Ebene und 50 Prozent beim Schutz außerhalb der EU.
  • Gutschein 3 – Patente: 1.500 Euro zur Verwendung für förderfähige PatentgebührenErstattung von 75 Prozent der Gebühren für einen „Bericht zur Neuheitsrecherche“; 75 Prozent der Gebühren für Leistungen vor der Patenterteilung (Anmeldung, Recherche und Prüfung) sowie Erteilung und Bekanntmachungsgebühren; oder 75 Prozent der Anmelde- und Recherchegebühren für europäische Patente, die beim Europäischen Patentamt angemeldet werden.
  • Gutschein 4 – Gemeinschaftlicher Sortenschutz: 225 Euro zur Verwendung für die Gebühren eines Online-Antrags auf gemeinschaftlichen Sortenschutz.

    Erstattung von 50 Prozent der Gebühr für eine Online-Anmeldung auf EU-Ebene.

Wer kann den KMU-Fonds in Anspruch nehmen?

Der KMU-Fonds bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz in der Europäischen Union finanzielle Unterstützung. Anträge können von einem Inhaber, einem Angestellten oder einem im Namen des KMU handelnden Bevollmächtigten eines KMU aus der EU eingereicht werden. Finanzhilfen werden stets direkt an die KMU überwiesen.

Das Antragsverfahren

Die Online-Antragstellung ist unkompliziert und erfordert nur wenige Unterlagen: ein Kontoauszug des Unternehmens, die Mehrwertsteuerbescheinigung und ggf. eine „ehrenwörtliche Erklärung“ für den Fall, dass der Antrag von einem externen Vertreter gestellt wird. Erst nach der Genehmigung können die gewünschten Aktivitäten im Bereich des geistigen Eigentums umgesetzt werden, z.B. ein Termin für den IT-Scan vereinbart werden. Die Kosten für die Aktivitäten werden nachträglich zurückerstattet. Das Patent- und Markenzentrum Rhein-Main bietet diese IP-Scans als Kooperationspartner an. Über diesen Link kommen Sie direkt auf das Kontaktformular.
Weiterführende Informationen über die geförderten Aktivitäten und die Antragstellung finden Sie auf der Webseite KMU-Fonds 2023 (europa.eu) und in den FAQs zusammengefasst. Das Patent- und Markenzentrum Rhein-Main berät Unternehmen, Privatpersonen und auch Studierende und Mitarbeiter der Technischen Universität Darmstadt rund um den gewerblichen Rechtsschutz.