Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen im Einzelhandel
Das Land Hessen Hessen hat die notwendigen Anpassungen der Coronaregeln beschlossen. Seit dem 2. April ermöglicht das Bundesinfektionsschutzgesetz nur noch sogenannte Basisschutzmaßnahmen. Damit ist am 2. April auch die Maskenpflicht im Einzelhandel entfallen. Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden.