Gastronomie

Erleichterungen für die Gastronomie: Reduzierter Mehrwertsteuersatz auf Speisen ab 1. Januar 2026

Der Bundestag hat die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen auf 7 Prozent beschlossen, der Bundesrat hat dem am 19. Dezember 2025 zugestimmt. Damit gilt seit dem 1. Januar 2026 eine steuerliche Gleichstellung von Vor-Ort-Verzehr und Take-away.

1. Steuersätze ab 1. Januar 2026

  • Speisen (Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen): 7 Prozent MwSt.
  • Getränke: weiterhin 19 Prozent MwSt. (Ausnahme siehe Punkt 4)
  • Maßgeblich ist immer der Zeitpunkt der Leistungserbringung, nicht Rechnungsdatum oder Zahlungseingang.
  • Wichtig: Zum Stichtag müssen alle Speisekarten (auch Online-Speisekarten, QR-Menüs, Lieferplattformen) aktualisiert sein.

2. Gutscheine und Anzahlungen

Einzweckgutscheine
  • Verkauf 2025 mit 19 Prozent MwSt. → Steuer entsteht bereits beim Verkauf
  • Einlösung 2026: keine Korrektur der Umsatzsteuer
  • Zuzahlungen bei Einlösung: Differenz wird mit dem 2026 gültigen Steuersatz (7 Prozent) versteuert
Mehrzweckgutscheine
  • Steuer entsteht erst bei Einlösung
  • Einlösung ab 2026: Besteuerung der Speisen mit 7 Prozent MwSt.
Anzahlungen
  • Anzahlungen aus 2025 für Leistungen in 2026:
    • Endabrechnung erfolgt mit dem zum Leistungszeitpunkt gültigen Steuersatz (7 Prozent)
    • Korrektur über die Schlussrechnung möglich

3. Unternehmerische Entscheidung: Preise oder Marge?

Die Mehrwertsteuersenkung eröffnet Spielräume:
  • Stabilisierung der eigenen Marge oder
  • Weitergabe an Gäste durch Preissenkungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
Eine einheitliche Pflicht zur Weitergabe besteht nicht – entscheidend sind Kalkulation, Wettbewerbssituation und Zielgruppe.

4. Reduzierter Mehrwertsteuersatz nur für Milchgetränke außer Haus

Im Restaurant gelten für alle Getränke 19 Prozent Mehrwertsteuer. Beim Take-Away oder Lieferung gibt es nur eine Ausnahme: Milch und Milchmischgetränke mit mindestens 75  Prozent Milchanteil werden mit 7 Prozent besteuert – sofern kein Alkohol enthalten ist. Vor Ort gilt auch für diese Getränke immer der volle Satz von 19 Prozent.