Gastronomie
Erleichterungen für die Gastronomie: Reduzierter Mehrwertsteuersatz auf Speisen ab 1. Januar 2026
Der Bundestag hat die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen auf 7 Prozent beschlossen, der Bundesrat hat dem am 19. Dezember 2025 zugestimmt. Damit gilt seit dem 1. Januar 2026 eine steuerliche Gleichstellung von Vor-Ort-Verzehr und Take-away.
1. Steuersätze ab 1. Januar 2026
- Speisen (Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen): 7 Prozent MwSt.
- Getränke: weiterhin 19 Prozent MwSt. (Ausnahme siehe Punkt 4)
- Maßgeblich ist immer der Zeitpunkt der Leistungserbringung, nicht Rechnungsdatum oder Zahlungseingang.
- Wichtig: Zum Stichtag müssen alle Speisekarten (auch Online-Speisekarten, QR-Menüs, Lieferplattformen) aktualisiert sein.
2. Gutscheine und Anzahlungen
Einzweckgutscheine
- Verkauf 2025 mit 19 Prozent MwSt. → Steuer entsteht bereits beim Verkauf
- Einlösung 2026: keine Korrektur der Umsatzsteuer
- Zuzahlungen bei Einlösung: Differenz wird mit dem 2026 gültigen Steuersatz (7 Prozent) versteuert
Mehrzweckgutscheine
- Steuer entsteht erst bei Einlösung
- Einlösung ab 2026: Besteuerung der Speisen mit 7 Prozent MwSt.
Anzahlungen
- Anzahlungen aus 2025 für Leistungen in 2026:
- Endabrechnung erfolgt mit dem zum Leistungszeitpunkt gültigen Steuersatz (7 Prozent)
- Korrektur über die Schlussrechnung möglich
3. Unternehmerische Entscheidung: Preise oder Marge?
Die Mehrwertsteuersenkung eröffnet Spielräume:
- Stabilisierung der eigenen Marge oder
- Weitergabe an Gäste durch Preissenkungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
Eine einheitliche Pflicht zur Weitergabe besteht nicht – entscheidend sind Kalkulation, Wettbewerbssituation und Zielgruppe.
4. Reduzierter Mehrwertsteuersatz nur für Milchgetränke außer Haus
Im Restaurant gelten für alle Getränke 19 Prozent Mehrwertsteuer. Beim Take-Away oder Lieferung gibt es nur eine Ausnahme: Milch und Milchmischgetränke mit mindestens 75 Prozent Milchanteil werden mit 7 Prozent besteuert – sofern kein Alkohol enthalten ist. Vor Ort gilt auch für diese Getränke immer der volle Satz von 19 Prozent.