Aktuell sind wieder massenhaft Phishing-Mails im Umlauf, die vorgeblich im Namen der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) versendet werden. Mehr dazu hier.
Nr. 6130454

Bebauungspläne

Bau- und Immobilien
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Die Genehmigung zur Ausübung eines Gewerbes, ersetzt nicht die baurechtliche Nutzungsgenehmigung für das vorgesehene Baugrundstück.

Beteiligen Sie sich!
Drei Personen befinden sich auf einer Baustelle und schauen in einen Bauplan © Adobe Stock

Durch einen Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) schafft die Kommune verbindliches Baurecht, das für alle im Plangebiet liegenden Nutzungen verbindlich ist. Die IHKs geben gemäß §4 BauGB Stellungnahmen zum jeweiligen Planvorhaben ab.

Annett Schmidt
Referentin
Regional-/Bauleitplanung, Immobilien, Stadtentwicklung, Medien- und Kreativwirtschaft
Geschäftsbereich: Standortpolitik und Regionalentwicklung