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Die IHK ist zuständig für die Anerkennung von Lehrgängen und die Überwachung von Schulungen im Kammerbezirk.
Fahrer*innen, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen. Nur so dürfen sie selbstständig oder abhängig tätig sein.