Nr. 9936

„Stolperfalle“ Geringfügige Beschäftigung

Der Gesetzgeber hat die Vergütungsobergrenze bei Aushilfstätigkeiten seit 1.10.2022 auf 520 Euro angehoben und dynamisiert. Zudem hat der 2015 eingeführte Mindestlohn (seit 1.10.2022 12 €) im Bezug auf Entlohnung und Aufzeichnungspflichten immense Praxisauswirkungen auf alle Unternehmen. Seit 1.1.2023 ist der ausgeweitete Übergangsbereich bis 2.000 Euro beim Midi-Job umzusetzen. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben mit den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien 2022, sowie den Neuregelungen zum Werkstudentenprivileg erneut detailversessen agiert. Diese haben in der Abrechnungspraxis viele neue folgenschwere Fallstricke aufgetan. Bei Betriebsprüfungen (insbesondere bei Zoll- und Lohnsteueraußen-prüfung) erhöht sich das Augenmerk der Prüfer, sobald der Bereich der Aushilfstätigkeiten ansteht. Der Handlungsbedarf auf den verschiedensten Ebenen im Personalbüro ist noch größer geworden.

Veranstaltungsdetails

Nutzen:

Dieses Seminar macht Sie fit für die Abrechnung geringfügiger und kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse und der Gleitzone. Es zeigt Ihnen die Stolpersteine in der täglichen Praxis im Lohnsteuerrecht, bei der Sozialversicherung und im Arbeitsrecht. Sie erhalten eine Reihe von Gestaltungsempfehlungen und Anwendungsbeispielen. Checklisten und Arbeitshilfen, die in die Seminarunterlagen eingearbeitet sind, erleichtern Ihnen die tägliche Arbeit sowie die Vorbereitung auf eine Lohnsteueraußenprüfung / Prüfung durch die Rentenversicherung.

 

Inhalt:

  • Grundlagen / Neuregelungen für geringfügig Beschäftigte

  • Alle steuerrechtlichen und sv-rechtlichen Rahmenbedingungen
  • RV-Pflicht seit 2013 - Vorgaben zur Befreiung
  • Alles zum Mindestlohn insbesondere zur Arbeitszeitproblematik und zu den Aufzeichnungspflichten
  • Zusammenrechnung mit einer Hauptbeschäftigung – Zusammenrechnung mehrerer Mini-Jobs
  • Abrechnung von Schülern, Studenten (Neuregelung durch die Spitzenverbände), Praktikanten, Rentnern, Beamten, Mutterschutz und Elternzeit, Kombination von
  • Aushilfslohn mit Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtsfreibetrag
  • Abgrenzung Arbeitnehmer/selbständige Tätigkeit; etc.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 15.09.2023
    9:00 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen

Personalleiter, Personalsachbearbeiter, Mitarbeiter der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Unternehmer und Berater

  • Teilnehmerbescheinigung
Industrie- und Handelskammer
Schloßplatz 5
96450 Coburg
09561 7426-0