Nr. 13526

Gepr. Industriemeister/in Mechatronik

Geprüfte/r Industriemeister/in Mechatronik ist perfekt qualifiziert für Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben an der Schnittstelle von Fertigung und Planung sowie Facharbeiten und Management. Im modernen Betrieb spielt er/sie eine Schlüsselrolle.

Veranstaltungsdetails

A. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

 

B. Handlungsspezifische Qualifikationen

I. Handlungsbereich „Technik“

  • Systemintegration
  • Technische Applikation
  • Kundenunterstützung und Service

II. Handlungsbereich „Organisation“

  • Betriebliches Kostenwesen
  • Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

III. Handlungsbereich „Führung und Personal“

  • Personalführung
  • Personalentwicklung
  • Qualitätsmanagement


Der Umfang der Industriemeisterqualifikation beinhaltet zudem den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz oder auf Grund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Weitere Informationen

Fachkräfte aus der Industrie

A. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten
    Ausbildungsberuf Mechatroniker/in oder einem anerkannten
    Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und
    informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann, oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten
    Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis, oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis

B. Handlungsspezifische Qualifikationen

  1. Das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende
    Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
  2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten
    Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis

Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters / einer Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Mechatronik haben

Hier finden Sie die aktuell geltende Verordnung

 

 

Wichtiger Hinweis:

Wir empfehlen Ihnen dringend vor Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung zu klären, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden.

Das Anmeldeformular zur Prüfung finden Sie unter:

Industriemeister/in Mechatronik

Für detaillierte Fragen zur Prüfung wenden Sie sich gerne an die Abteilung Prüfungswesen unter Tel. 09561 742632 oder per E-Mail an christina.rittmaier@coburg.ihk.de.

  • Separate Prüfung
Industrie- und Handelskammer
Schloßplatz 5
96450 Coburg
09561 7426-0