Nr. 13139

Entgelttransparenzgesetz 2026

Mitte 2026 tritt in Deutschland ein neues Entgelttransparenz in Kraft. Im Bereich der Mitarbeitervergütung führt dies dazu, dass sich Vieles ändern wird. Die Kenntnis der neuen Pflichten der Unternehmen ist unverzichtbar.

Veranstaltungsdetails

Nutzen:

Viele Jahre prangerte die EU die Existenz des Gender Pay Gap an, ohne dass sich etwas änderte. Nun wird der Gesetzgeber aktiv und verändert die Spielregeln im Bereich der Entgeltgestaltung umfangreich. Kein Stein bleibt mehr auf dem anderen. Zukünftig werden Unternehmen mit einer Beweisumkehr konfrontiert, diees ihnen abverlangt, im Detail nachzuweisen, dass sie diskriminierungsfrei ihre Beschäftigten vergüten. Die Nachweispflicht erstreckt sich u.a. auf Berichtsplichten an eine Gleichbehandlungsstelle und umfangreiche Informationspflichten gegenüber der Belegschaft. Auch Betriebsräte erhalten in diesem Rahmen neue Kompetenzen und sind gefordert. Unternehmen müssen die neuen Bestimmungen kennen und im Detail anwenden, da Verstöße nicht nur finanzielle Folgewirkung von starkem Umfang mit sich bringen.

Inhalt:

  • Grundlagen von fairer Vergütung
  • Der Zusammenhang zwischen Marktgerechtigkeit und diskriminierungsfreier Entgeltgestaltung
  • Entgelttransparenzgesetzgebung: vom Grundgesetz bis heute
  • Anforderungen des Entgelttransparenzgesetzes ab 2026
  • Umsetzung in der Praxis
  • Diskussion und Fragen

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 14.09.2026
    9:00 - 12:30 Uhr

Weitere Informationen

Inhaber, Geschäftsführer, Personaler, Führungskräfte, Betriebsräte und Interessierte.

  • Teilnehmerbescheinigung
Industrie- und Handelskammer
Schloßplatz 5
96450 Coburg
09561 7426-0