CE-Sprechtag
Veranstaltungsdetails
Die gesetzlichen Anforderungen, wenn Produkte entwickelt oder in den Markt eingeführt werden, sind komplex. Neben der neuen allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988, die am 13.12.2024 in Kraft getreten ist, sind gegebenenfalls auch EU-Richtlinien und -Verordnungen, die eine CE-Kennzeichnung fordern, zu beachten.
Seit Mai 2025 erhalten die Mitgliedsunternehmen der IHK zu Coburg, alle zwei Monate kostenlos, effektiv und unbürokratisch CE-Support. Nach vorheriger Anmeldung beantwortet Daniel Zuleeg, von der CE-Beratungsstelle der Bayern Innovativ GmbH in Nürnberg, in 30-minütigen Einzelgesprächen, Ihre Fragen zur CE-Kennzeichnung und Produktsicherheitsverordnung:
- Ist mein Produkt CE-kennzeichnungspflichtig?
- Fällt mein Produkt unter die Verordnung zur Allgemeinen Produktsicherheit?
- Welche Verpflichtungen gehen mit den zutreffenden Vorschriften einher?
- Was ist die gesetzlich erforderliche Mindestkennzeichnung meines Produkts?
- Was ist eine Risikoanalyse, und wie führe ich diese durch?
- Benötigt mein Produkt die CE-Kennzeichnung, wenn ich es nur für eigene Zwecke konstruiere?
Sie haben Interesse an einem Einzelgespräch zur CE-Kennzeichnung/ Produktsicherheit?
Ab sofort können Sie sich für einen virtuellen Informationsterminen anmelden.