Zollrechtliche Exportabwicklung und IT-Abwicklung in ATLAS
Veranstaltungsdetails
Elektronische Zollanmeldungen von Exporten mit dem IT-Verfahren ATLAS (AES/ECS) sind mittlerweile längst zum Standard geworden.
Gleichwohl ist beim Export von Waren aus der EU eine Vielzahl von verfahrensrechtlichen Regelungen zu beachten. Verwirrend sind dabei oftmals die un-terschiedlichen Beteiligtenkonstellationen, die Codierungsanforderungen oder die Wartezeiten und Auflagen bei vereinfachten Zollanmeldungen.
Das Zollrecht mit dem IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr bietet dennoch eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten und Spielräumen, die es zu nutzen gilt, um im Rahmen der rechtlichen Vorgaben die optimale Abwicklung der Exporte zu gewährleisten.
Besprochen werden u.a. alle die Ausfuhr betref-fenden Verfahrensabläufe und Gestaltungsspiel-räume einschl. deren Vor- und Nachteile sowie die Nutzungsvoraussetzungen von ATLAS in der aktuel-len Version, einschl. der verschiedenen Anbin-dungsvarianten (wie z.B. die Internet-Ausfuhranmeldung-Plus, IAA-Plus). Thematisiert werden auch die Prüfungsmöglichkeiten bezüglich der Dual-Use-Verordnung und der Embargovorschriften, ein-schließlich der zutreffenden Unterlagencodierung in der Zollanmeldung mittels EZT-Online. Sich bereits abzeichnende Rechts- und Verfahrensänderungen werden soweit möglich ebenfalls angesprochen.
- Begriffsbestimmungen - Rechtsgrundlagen - Beteiligtenkonstellationen
- Standardverfahren
- Anmeldung zur Ausfuhr (ATLAS-Ausfuhr, Internet-Ausfuhranmeldung IAA-Plus; Notfallverfahren mittels Einheitspapier)
- Überführung in die Ausfuhr bei der Ausfuhrzollstelle (Fristen für die Vorab-Anmeldung, Ausfuhrdokumente, Gestellungsmodalitäten)
- Überwachung der Ausfuhr bei der Ausgangszollstelle
- Erledigung der Ausfuhr (Fristen, Follow up, Nachweise für Umsatzsteuerzwecke und Alternativnachweise)
- Rückwirkende Ausfuhranmeldungen
- Besonderheiten bei der Ausfuhr
- Einstufige Ausfuhr
- Mündliche Ausfuhranmeldungen
- („1000- Euro-Regel“)
- Verknüpfung mit Versandverfahren
- Ausfuhren im Post- und Bahnverkehr
- Vereinfachungen bei der Ausfuhr
- Vereinfachte Zollanmeldungen
- ohne Bewilligung (sog. unvollständige Ausfuhranmeldungen bei Reihengeschäften und Zulieferungen)
- mit Bewilligung (an zugelassenen Gestellungsorten beim früheren „Zugelassenen Ausführer“)
- Anschreibung in der Buchführung des Anmelders
- Zentrale Zollabwicklung
- Exportkontrolle - Genehmigungspflichten z.B. nach der Dual-Use-Verordnung
- Prüfung der Genehmigungspflicht (z.B. anhand des EZT)
- Form der Genehmigung (Einzelgenehmigung – Allgemeine Genehmigung)
- Zutreffende Unterlagencodierung in der Zollanmeldung (Codelisten)