27 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland haben einen Migrationshintergrund: Mit unserem verkürzten Logo setzen wir ein Zeichen für Vielfalt in der Wirtschaft und unterstützen die Kampagne der DIHK. Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren.
Nr. 10833

Umsatzsteuer International 2024

Lieferungen an Unternehmer und Endverbraucher

Veranstaltungsdetails

Spätestens seit der Neuregelung der innergemeinschaftlichen Fernverkäufe und der damit zusammenhängenden Einführung der besonderen Besteuerungsverfahren OSS und IOSS hat die umsatzsteuerliche Behandlung des Verkaufs von Waren über eine Grenze hinweg weiter an Brisanz gewonnen.

 

„Mit oder ohne Umsatzsteuer?“ ist die Frage, die der Unternehmer bei grenzüberschreitenden Geschäften spätestens bei der Rechnungsstellung beantworten muss. Schon die Antwort „mit Umsatzsteuer“ zieht unweigerlich die Frage nach sich „mit welcher Umsatzsteuer?“ Gerade bei Geschäften mit Endverbrauchern in anderen Mitgliedstaaten kann leicht eine Situation eintreten, die die Abführung von Umsatzsteuer ins Ausland notwendig macht. Betroffen könnten alle Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe – sein. Ob die umsatzsteuerliche Behandlung richtig war, erfährt der Unternehmer häufig erst (zu) spät, wenn das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung diese Sachverhalte aufgreift.

 

Während sich bei Verkäufen an Endverbraucher in anderen Mitgliedstaaten primär die Frage danach stellt, in welchem Land Umsatzsteuer zu entrichten ist, ist bei Lieferungen an Unternehmer das Thema „Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung“ mit den dafür notwendigen Nachweisen und Meldungen zu beachten. Voraussetzungen und Nachweise für die Steuerbefreiung sind auch bei Lieferungen in Drittländer zu berücksichtigen. Erfolgen die Lieferungen in einem Reihengeschäft (Stichwort „dropshipping“) kommen weitere Sonderregelungen hinzu.

 

Lieferungen an Endverbraucher

  • Fernverkaufsregelung § 3c UStG
    • Erweiterter Anwendungsbereich der Neuregelung
    • Neue Bagatellgrenze für Fernverkäufe
  • One-Stop-Shop (OSS)
    • Für welche Umsätze kann OSS genutzt werden?
    • Welche Pflichten sind zu beachten?
  • Import-One-Stop-Shop (IOSS)
    • Für welche Umsätze kann IOSS genutzt werden?
    • Welche Pflichten sind zu beachten?
  • Verkäufe unter Beteiligung von „elektronischen Schnittstellen, die Lieferungen unterstützen“ (§ 3 Abs. 3a UStG-neu)

Lieferungen an Unternehmer

  • Innergemeinschaftliche Lieferungen
    • Wann liegt eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vor?
    • Nachweis der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung
    • Richtige Rechnungsstellung,
    • Gelangensbestätigung und zulässige Alternativen.

 

  • Innergemeinschaftlicher Erwerb
    • Tatbestandsvoraussetzungen des innergemeinschaftlichen Erwerbs
    • Auswirkung der Umsatzsteueridentifikationsnummer auf das Besteuerungsrecht
    • Vorsteuerabzug der Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb

 

Ausfuhrlieferungen an Endverbraucher und Unternehmer

    • Wann liegt eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung vor?
    • Weiterverarbeitung von Gegenständen vor dem eigentlichen Export
    • Ausgangsvermerk und andere zulässige Belegnachweise
    • Hinweise zum Buchnachweis

 

Hinweis zur Einfuhrumsatzsteuer

Reihengeschäfte („dropshipping“)

    • Was ist ein Reihengeschäft?
    • Warum es wichtig ist ein Reihengeschäft zu identifizieren
    • Die Rechtsfolgen eines Reihengeschäfts
    • Gestaltungsmöglichkeiten

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 08.05.2024
    9:00 - 16:00 Uhr

Weitere Informationen

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit umsatzsteuerlichen Fragestellungen im internationalen Geschäftsverkehr befasst sind, insbesondere in den Bereichen Rechnungswesen, Vertrieb und Beschaffung.

Zielsetzung

Das Seminar behandelt die für Lieferungen ins Ausland notwendigen umsatzsteuerlichen Regelungen und schafft Klarheit hinsichtlich ihrer Anwendung.

Industrie- und Handelskammer
zu Coburg
Schloßplatz 5
96450 Coburg
09561 7426-0