Genehmigungscodierung und Exportkontrolle – Das Internet als effektives Tool nutzen
Veranstaltungsdetails
Ausführer haben ihre Lieferungen im Hinblick auf:
- die Genehmigungspflichten zu prüfen und
- die zutreffenden Codierungskennziffern (X002, Y920, 3LNA, etc.) in den Ausfuhranmeldungen anzugeben. Wird z.B. die Y901-Codierung (d.h. die Ware ist nicht in Anhang I der EG-Dual-Use-VO erfasst) unzutreffend angegeben, ist dies eine rechtsverbindliche Erklärung, für deren Richtigkeit Sie auch verantwortlich sind
(Quelle:https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Merkblaetter/merkblaetter.html)
Die Behörden bieten zur Durchführung der firmeninternen Exportkontrolle Prüf- und Informationsseiten im Internet an. Doch wo finde ich diese Informationen und wie bewerte ich mein Prüfergebnis? Was muss ich bei Hinweisen in EZT-Online auf Ausfuhrmaßnahmen beachten? Treffen sie überhaupt auf mich zu? Wo finde ich weitergehende Informationen?
- Die zur Exportkontrolle notwendigen Internetseiten von:
- Zollverwaltung
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Justizportal Bund/Länder
- Bundesbank
- amerikanische Exportkontrollbehörde
- Durchführung der notwendigen Exportkontrollprüfung mit Hilfe des Internets anhand von Beispielen
- Dokumentation des Prüfergebnisses