Unternehmerische Erfahrung am Richtertisch

Beim ersten „Tag der Handelsrichter“ auf Kloster Banz haben die IHK zu Coburg und die IHK für Oberfranken Bayreuth ehrenamtliche Handelsrichter aus ganz Oberfranken für ihren Einsatz in den Kammern für Handelssachen gewürdigt. Aus dem Bezirk der IHK zu Coburg wurden Jochen Dressel, Harald Scheler, Dr. Andreas Engel und Friedrich Herdan durch IHK-Hauptgeschäftsführer Siegmar Schnabel ausgezeichnet.
Handelsrichter bringen unternehmerische Erfahrung in die Rechtsprechung ein. Sie sind dabei keine Interessenvertreter der Wirtschaft und auch keine externen Sachverständigen, sondern Teil des Gerichts. Gerade dieser Rollenwechsel stand im Mittelpunkt des Redebeitrags von Dr. Andreas Engel, Präsident der IHK zu Coburg und selbst seit 22 Jahren ehrenamtlicher Handelsrichter. „Wir bringen unseren unternehmerischen Blick mit – aber wir müssen bereit sein, ihn aus einer neuen Perspektive zu betrachten“, sagte Dr. Engel. Maßstab seien nicht Brancheninteressen oder betriebliche Zweckmäßigkeit, sondern Recht und Sachverhalt.
Aus seiner langjährigen Erfahrung heraus hob Dr. Engel besonders den Wert unternehmerischer Expertise hervor. Diese gehe deutlich über reine Branchenkenntnis hinaus. Sie helfe dabei, wirtschaftliche Abläufe auf ihre Plausibilität hin einzuordnen, Folgen von Störungen realistisch abzuschätzen und betriebliche Entscheidungen unter den Bedingungen zu verstehen, unter denen sie tatsächlich getroffen werden. Unternehmerische Expertise sei deshalb auch „eine Form von Urteilskraft aus Erfahrung“. Sie ersetze keine juristische Prüfung, könne aber dazu beitragen, den Sachverhalt präziser zu erfassen, auf den das Recht angewendet werde.
Das Zusammenspiel von juristischer und wirtschaftlicher Perspektive sei dabei keine Konkurrenz unterschiedlicher Fachwelten, betonte Dr. Engel. Vielmehr müssten beide Seiten bereit sein, Argumente zu prüfen, einander zuzuhören und gegebenenfalls die eigene Einschätzung zu korrigieren. „Nicht die schnelle Einigkeit ist ihr Qualitätsmerkmal, sondern die Bereitschaft, um die richtige Entscheidung zu ringen.“ Für Dr. Engel zeigt sich darin zugleich ein Grundgedanke, der auch die wirtschaftliche Selbstverwaltung prägt: Menschen aus der Wirtschaft stellen Erfahrung, Urteilskraft und Zeit für Aufgaben zur Verfügung, die über das eigene Unternehmen hinausreichen.
Wilhelm Wasikowski, Vizepräsident der IHK für Oberfranken Bayreuth und selbst Handelsrichter, unterstrich ebenfalls den praktischen Nutzen der Kammern für Handelssachen. Dort komme wirtschaftliche Erfahrung unmittelbar in die gerichtliche Beratung ein. Zugleich würdigte er das ehrenamtliche Engagement der Handelsrichter, die diese Aufgabe neben ihren beruflichen Verpflichtungen wahrnehmen.
Andreas Bauer, Vizepräsident des Landgerichts Coburg, verwies auf veränderte Rahmenbedingungen der Handelsgerichtsbarkeit. Die Anforderungen an Handelsrichter nähmen zu, während die Zahl der Streitverfahren zurückgehe. Als einen Grund nannte Bauer die zunehmende Zahl außergerichtlicher Vergleiche.
Einen historischen und zugleich zukunftsgerichteten Blick eröffnete Dr. Adrian Roßner, promovierter Landeshistoriker und Geschäftsführer des Bayerischen Wissenschaftszentrums für KI und SuperTech im Kloster Speinshart. Unter dem Dreiklang „Tradition als Fundament, Rechtssicherheit als Voraussetzung und Innovation als Zukunft“ spannte er den Bogen über mehrere Jahrhunderte oberfränkischer Industriegeschichte bis hin zu den Veränderungen, die Künstliche Intelligenz für Wirtschaft und Arbeitswelt mit sich bringt. Am Ende, so Roßner, bleibe die Verantwortung jedoch beim Menschen.
Dr. Michael Waasner, Präsident der IHK für Oberfranken Bayreuth, stellte die Bedeutung des Ehrenamts für das Gemeinwesen heraus. Ehrenamtliches Engagement stärke den gesellschaftlichen Zusammenhalt und sei nicht nur für die Gemeinschaft, sondern auch für den Einzelnen von Wert.
Auch IHK-Präsident Dr. Engel griff diesen Gedanken auf. Wer über Jahre oder Jahrzehnte als Handelsrichter tätig sei, stelle nicht nur Erfahrung zur Verfügung, sondern übernehme immer wieder die Verantwortung, zuzuhören, abzuwägen, die eigene Sicht zu hinterfragen und Entscheidungen mitzutragen. Das verlange Urteilskraft, Unabhängigkeit und persönliche Integrität. Zugleich wirke die Tätigkeit auch auf die Handelsrichter selbst zurück: Der Blick auf unterschiedliche Branchen, Konfliktlagen und wirtschaftliche Sachverhalte erweitere den eigenen Horizont und vertiefe das Verständnis dafür, wie eng unternehmerische Entscheidungen und rechtliche Fragen miteinander verbunden seien.

Die geehrten Coburger Handelsrichter

Jochen Dressel ist Geschäftsführender Gesellschafter der Wöhner GmbH & Co. KG Elektrotechnische Systeme, Rödental, und seit vier Jahren ehrenamtlicher Handelsrichter. Als langjähriges Mitglied der Vollversammlung der IHK zu Coburg engagiert er sich zugleich in der wirtschaftlichen Selbstverwaltung. Für seine Tätigkeit als Handelsrichter bringt er kaufmännische und finanzwirtschaftliche Kenntnisse, wirtschaftlichen Sachverstand sowie technische Branchenkenntnis ein.
Harald Scheler war Prokurist und Leiter der Coburger Geschäftsstelle der Schenker Deutschland AG und ist seit fast 20 Jahren ehrenamtlicher Handelsrichter. Auch über seine berufliche Tätigkeit hinaus engagierte er sich viele Jahre für die regionale Wirtschaft, unter anderem als Mitglied der Vollversammlung der IHK zu Coburg. Scheler konnte die Ehrung nicht persönlich entgegennehmen.
Dr. Andreas Engel, geschäftsführender Gesellschafter der Leise GmbH & Co. KG und Präsident der IHK zu Coburg, übt das Ehrenamt des Handelsrichters seit 22 Jahren aus. Seine langjährige Tätigkeit verbindet unternehmerische Erfahrung mit der Bereitschaft, Verantwortung auch über das eigene Unternehmen hinaus zu übernehmen.
Friedrich Herdan, Ehrenpräsident der IHK zu Coburg und seit Jahrzehnten prägende Unternehmerpersönlichkeit bei LASCO und Langenstein & Schemann, ist seit 36 Jahren ehrenamtlicher Handelsrichter. Sein außergewöhnlich langes Wirken steht für Kontinuität, wirtschaftlichen Sachverstand und eine über Jahrzehnte gelebte Bereitschaft, Verantwortung für die Rechtspflege zu übernehmen.