Die IHK-Vollversammlung
Welche Aufgaben hat die Vollversammlung?
Die Vollversammlung ist das höchste Gremium der IHK. Das „Parlament der regionalen Wirtschaft“ bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und beschließt über Fragen, die für die Mitgliedsunternehmen oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind. Dabei beschäftigt sich die Vollversammlung mit Themen wie zum Beispiel Fachkräftesicherung, Verbesserung der Infrastruktur oder Entwicklung des Handels. Außerdem entscheiden die Mitglieder über die Verwendung der finanziellen Mittel der IHK und die Höhe der Beiträge und Gebühren. Das Gremium wählt außerdem den Präsidenten oder die Präsidentin, das Präsidium und bestellt auch den Hauptgeschäftsführer oder die Hauptgeschäftsführerin.
Wie können sich die Mitglieder auf die Sitzungen vorbereiten?
Die Vollversammlung wird vom Präsidenten oder der Präsidentin zu mindestens zwei Sitzungen im Jahr eingeladen. Die Anregungen der Mitglieder sind gefragt: Bis zwei Wochen vor der Sitzung können Anträge der IHK mitgeteilt werden, damit sie auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Präsident oder die Präsidentin stellt die Tagesordnung auf und übermittelt sie mit der Einladung mindestens eine Woche vor der Sitzung an die Mitglieder. Damit sich die Vollversammlung auf die Sitzung und anstehende Beschlüsse vorbereiten kann, erhalten die Mitglieder mit der Einladung zusätzlich Beschlussvorlagen, in denen die Sachverhalte erläutert sind.
Wie läuft eine Sitzung ab?
Der Präsident oder die Präsidentin leitet die Sitzungen der Vollversammlung. Diskussionsbeiträge der Mitglieder sind ausdrücklich erwünscht. Schließlich werden im „Parlament der regionalen Wirtschaft“ Weichen gestellt und wichtige Entscheidungen getroffen. Alle ihre Mitglieder verfolgen das gemeinsame Ziel, für die Unternehmen in der Region Coburg möglichst optimale Rahmenbedingungen zu schaffen und zu erhalten.
Dabei vertreten sie stets das Gesamtinteresse der IHK-zugehörigen Unternehmen des IHK-Bezirks und nicht die Interessen einzelner Firmen oder Branchen. Diskretion ist wichtig, daher haben die Mitglieder der Vollversammlung über alle Mitteilungen, Tatsachen und Verhandlungen, die ihrer Natur nach vertraulich sind oder ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden, Stillschweigen zu bewahren.
Wieviel Engagement für die IHK wird von den Mitgliedern erwartet?
Die Mitglieder sollten regelmäßig an den Sitzungen der Vollversammlung teilnehmen. Wenn sie verhindert sind, informieren die Mitglieder frühzeitig die IHK. Eine Vertretung ist nicht möglich. Neben ihrer ehrenamtlichen Arbeit in der Vollversammlung engagieren sich die Mitglieder oft auch in den Arbeitsausschüssen. Diese Ausschüsse beraten die Vollversammlung, andere Organe der IHK und die Geschäftsführung der IHK.
Sind bei den Sitzungen Gäste zugelassen?
Die Sitzungen der Vollversammlung sind für IHK-Mitglieder auf Antrag öffentlich. Der Präsident oder die Präsidentin kann Gäste zu Sitzungen einladen. Die Hauptgeschäftsführung darf an den Sitzungen teilnehmen, ist aber nicht stimmberechtigt.
Ehrenpräsidenten, Ehrenpräsidentinnen und Ehrenmitglieder der Vollversammlung dürfen an den Sitzungen der Vollversammlung beratend teilnehmen.
