Datencheck FAQ
In Vorbereitung auf die IHK-Wahl 2026 aktualisieren wir Ihre Daten. Bitte unterstützen Sie uns dabei.
Derzeit erhalten alle 8.000 Mitgliedsunternehmen Post von der IHK zu Coburg.
Diese Briefe sind kein Fake, sondern Teil des offiziellen Datenchecks im Vorfeld der IHK-Wahl 2026.
Mit dem Datencheck setzt die IHK zugleich eine Rechtspflicht um. Denn sie ist verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, damit Ihre Daten sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sind.
Aber Vorsicht ist geboten: Betrüger versenden derzeit E-Mails im Namen der IHK an unsere Mitglieder und nutzen diese Situation aus.
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Was ist das Ziel dieser Aktion? Warum werde ich angeschrieben?
Ziel ist es, den Schwerpunkt Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zutreffend in Ihren/unseren Mitgliedsdaten zu erfassen, um so Ihr Unternehmen der entsprechenden Wahlgruppe zuteilen zu können.Wo Sie wählen oder kandidieren hängt davon abFür die kommenden IHK-Wahl 2026 wird jedes IHK-Mitgliedsunternehmen einer Wahlgruppe zugeteilt. In dieser Wahlgruppe können Sie mit Ihrem Unternehmen wählen und/oder kandidieren.Wir bitten Sie deshalb, die Zuordnung des Schwerpunkts Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zu bestätigen – oder gegebenenfalls einen entsprechenden Änderungswunsch mitzuteilen.
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Warum erhalte ich (eventuell) mehrere Schreiben von der IHK?
Falls Sie mehrere Unternehmen haben (z. B. verschiedene Betriebsstätten oder GmbH plus GmbH & Co. KG), erhalten Sie auch mehrere Schreiben von uns. Rechtlich ist jedes Ihrer Unternehmen ein einzelnes IHK-Mitglied und darf somit jeweils mit einer gesonderten Stimme an der Wahl teilnehmen. Wir bitten Sie daher, alle Angaben zu prüfen, da Unternehmen mit unterschiedlichen Schwerpunkten auch unterschiedlichen Wahlgruppe zugeordnet sein können.Für Komplementär-GmbHs/Besitz-und Holdinggesellschaften sieht die Wahlordnung Besonderheiten vor. Näheres finden Sie in der Wahlordnung.
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Welche Vorteile bringt mir die Teilnahme?
Mit Ihrer Teilnahme am Datencheck sorgen Sie dafür, dass Sie im Rahmen der IHK-Wahl 2026 in der für Ihr Unternehmen richtigen Wahlgruppe wählen und/oder kandidieren können.Alle vier Jahre wird das Parlament der Wirtschaft gewählt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Unternehmerschaft bestimmen die Grundsätze der IHK-Arbeit – von der politischen Positionierung bis zur Höhe der IHK-Beiträge. Fachkräftemangel, Energieversorgung und Steuern sind wichtige Themen, welche die Wirtschaft und unseren Standort betreffen.Nutzen Sie also die Möglichkeit sich nun richtig einzugruppieren, um sich dann im kommenden Jahr für Ihren Berufsstand stark machen zu können!
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Muss ich mich an der Aktion beteiligen?
Eine rechtliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht natürlich nicht. Auch das Wahlrecht ist selbstverständlich davon unabhängig. Allerdings richtet sich die Wahlgruppenzuteilung nach dem erfassten Schwerpunkt Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit; daher sind Ihre Angaben für Ihr aktives wie passives Wahlrecht bezogen auf die IHK-Wahl relevant.
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Wie hängt der Wirtschaftszweig mit der Wahlgruppe zusammen?
Die Wahlgruppen sind in der Wahlordnung festgelegt. Welcher Wirtschaftszweig welcher Wahlgruppe zugeordnet ist, entnehmen Sie der Wahlordnung. Bei der Wahlgruppenzuweisung an das einzelne IHK-Mitgliedsunternehmen geht die IHK von den ihr vorliegenden Unterlagen aus; dies sind unter anderem die Gewerbemeldung bzw. die Eintragungen im Handelsregister. Grundsätzlich kann jedes Unternehmen im Rahmen des Datenchecks und auf Antrag einer vertretungsberechtigten Person letztmals innerhalb der Antrags- und Einspruchsfrist im Rahmen der Auslegung der Wählerlisten (voraussichtlich 23. bis 29. Juni 2026) mit Wirkung für die IHK-Wahl 2026 eine Änderung der Aufnahme in eine Wahlgruppe bzw. der Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe anstoßen.
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In welcher Wahlgruppe sind Komplementär-/Besitz-/Holdinggesellschaften?
Wahlberechtigte, die ausschließlich als persönlich haftende Gesellschafter eines/einer anderen Wahlberechtigten (z. B. eine Verwaltungs-GmbH einer KG = Komplementärgesellschaft) oder als Besitzgesellschaft für einen anderen Wahlberechtigten/eine andere Wahlberechtigte tätig sind, sind nach der Wahlordnung der Wahlgruppe dieses/dieser anderen Wahlberechtigten zuzuordnen.Mit Wirkung für die IHK-Wahl 2026 werden Holdinggesellschaften auf Antrag der Wahlgruppe des von ihnen geleiteten prägenden operativ tätigen Unternehmens zugeordnet. Der Antrag muss rechtzeitig vor Ablauf der Antrags- und Einspruchsfrist im Rahmen der Auslegung der Wählerlisten bei der IHK eingegangen sein.
Als Textbaustein kann verwendet werden:
Sehr geehrte Damen und Herren,unsere Komplementär-/Besitzgesellschaft (Identnr. XXX) ist für mehrere wahlberechtigte Unternehmen tätig und ist derzeit der Wahlgruppe Nr. XX - Wahlgruppenbezeichnung XXX zugeordnet. Für die IHK-Wahl 2026 bitten wir Sie, unsere Komplementär-/Besitzgesellschaft der Wahlgruppe unserer prägenden Gesellschaft (Identnr. XXX) zuzuordnen. Der Tätigkeitsschwerpunkt der prägenden Gesellschaft liegt aktuell im Wirtschaftszweig Ziffer xxx – Text: „xxx“.Auch Holdinggesellschaften werden auf entsprechenden Antrag der Wahlgruppe des von ihnen geleiteten prägenden operativ tätigen Unternehmens zugeordnet.Als Antragstext kann verwendet werden:
Sehr geehrte Damen und Herren,unsere Holdinggesellschaft (Identnr. XXX) ist derzeit mit dem Wirtschaftszweig-Schwergewicht Ziffer xxx – Text: „xxx“ der Wahlgruppe Nr. XX - Wahlgruppenbezeichnung XXX zugeordnet. Für die IHK-Wahl 2026 bitten wir Sie, unsere Holdinggesellschaft der Wahlgruppe des von uns geleiteten prägenden operativ tätigen Unternehmens (Identnr. XXX) zuzuordnen (§ 10 Abs. 2 WahlO). Der Tätigkeitsschwerpunkt unserer operativen Gesellschaft liegt aktuell im Wirtschaftszweig Ziffer xxx – Text: „xxx“. -
Wie geht die IHK bei einem Änderungswunsch vor?
Natürlich gehen wir davon aus, dass niemand den Gegenstand Ihres Unternehmens besser kennt als Sie selbst. Falls Sie die IHK-Zuordnung für Ihr Unternehmen im Datencheck ändern, prüfen wir die Angabe auf Plausibilität: Insbesondere bei Kapitalgesellschaften mit Eintrag im Handelsregister ist der Unternehmensgegenstand Bestandteil der Eintragung. Auch die Gewerbeordnung verpflichtet Sie, Ihren Geschäftsgegenstand aktuell zu halten, s. § 14 Gewerbeordnung. Bei einer erheblichen Abweichung zwischen dem Eintragungstext und Ihren Angaben informieren wir Sie darüber, dass wir die Änderungen nicht vornehmen können.
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Wieso erhalte ich trotz Datensperre dieses Anschreiben?
Zu dieser Information sind wir aus Rechtsgründen verpflichtet, unabhängig davon, ob Sie einer Datenverarbeitung widersprochen haben.
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Ich bin nicht mehr tätig/der angeschriebene Unternehmer ist verstorben. Was soll ich tun?
Sie können uns ebenfalls über das Formular mitteilen, wenn das Unternehmen nicht mehr besteht. Wir bitten Sie in diesem Fall einen Nachweis (z. B. Gewerbeab- oder -ummeldung, Löschung im Handelsregister) beizulegen. Andernfalls können wir nicht tätig werden.
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Ist das jetzt schon die IHK-Wahl? Kann ich online wählen?
Es handelt sich noch nicht um die IHK-Wahl, sondern nur um eine wahlvorbereitende Aktion. Die IHK-Wahl findet im Herbst 2026 als kombinierte Wahl im elektronischen und schriftlichen Verfahren statt. Das heißt, jedes Mitgliedsunternehmen wird seine Stimme in der elektronischen Form oder per Briefwahl abgeben können. Hierzu werden Sie rechtzeitig entsprechende Post erhalten.
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Wo finde ich weitere Informationen und Kontakte zur IHK-Wahl?
Alle Infos zur IHK-Wahl 2026 finden Sie auf der Website ihk.de/coburg/ihk-wahl
