Geprüfte(r) Wirtschaftsfachwirt(in)

Bevor Sie sich bei einem Lehrgangsträger für eine Fortbildung einschreiben, empfehlen wir, die Prüfungszulassung zu klären. Den Antrag auf Prüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen finden Sie im Bereich “Weitere Informationen” unter “Anmeldung/Zulassung zur Fortbildungsprüfung”.

Prüfungstermine

Teilprüfung: “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen”
Prüfungstermin
Anmeldeschluss*
23. Oktober 2024
23. Juli 2024
26. März 2025
26. Dezember 2024
22. Oktober 2025
22. Juli 2025
25. März 2026
25. Dezember 2025
21. Oktober 2026
21. Juli 2026

Teilprüfung: “Handlungsspezifische Qualifikationen”
Prüfungstermin
Anmeldeschluss*
13./14. November 2024
13. August 2024
23./24. April 2025
23. Januar 2025
13./14. November 2025
13. August 2025
22./23. April 2026
22. Januar 2026
11./12. November 2026
11. August 2026
*Es gilt eine Anmeldefrist von drei Monaten vor dem ersten Prüfungstag.

Ziel der Prüfung

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt/zur Geprüften Wirtschaftsfachwirtin, in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen zu können und damit die Befähigung,
  1. betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen eines Unternehmens zu erkennen, zu analysieren und einer Lösung zuzuführen,
  2. Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen,
  3. anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren.

Zulassung zur Prüfung

Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 haben.

Gliederung der Prüfung

Die Gesamtprüfung beinhaltet folgende Teilprüfungen:
  1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen,
  2. Handlungsspezifische Qualifikationen.
Die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche:
  1. Volks- und Betriebswirtschaft,
  2. Rechnungswesen,
  3. Recht und Steuern,
  4. Unternehmensführung.
Die Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
  1. Betriebliches Management,
  2. Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling,
  3. Logistik,
  4. Marketing und Vertrieb,
  5. Führung und Zusammenarbeit.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK zu Coburg und beträgt:
Gesamt: 480,00 €