Geprüfte(r) Technische(r) Fachwirt(in)

Bevor Sie sich bei einem Lehrgangsträger für eine Fortbildung einschreiben, empfehlen wir, die Prüfungszulassung zu klären. Den Antrag auf Prüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen finden Sie im Bereich “Weitere Informationen” unter “Anmeldung/Zulassung zur Fortbildungsprüfung”.

Prüfungstermine

Prüfungsteil: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Prüfungstermin
Anmeldeschluss*
23. Oktober 2024
23. Juli 2024
26. März 2025
26. Dezember 2024
22. Oktober 2025
22. Juli 2025
25. März 2026
25. Dezember 2025
21. Oktober 2026
21. Juli 2026

Prüfungsteil: Technische Qualifikationen
Prüfungstermin
Anmeldeschluss*
17. September 2024
17. Juni 2024
25. Februar 2025
25. November 2024
16. September 2025
16. Juni 2025
3. März 2026
3. Dezember 2025
23. September 2026
23. Juni 2026

Prüfungsteil: Handlungsspezifische Qualifikationen
Prüfungstermin
Anmeldeschluss*
5. Dezember 2024
5. September 2024
3. Dezember 2025
3. September 2025
6. Mai 2026
6. Februar 2026
*Es gilt eine Anmeldefrist von drei Monaten vor dem ersten Prüfungstag.

Ziel der Prüfung

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Technischen Fachwirt/zur Geprüften Technischen Fachwirtin und damit die Befähigung:
  1. in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen,
  2. die Schnittstellenfunktion zwischen den betriebswirtschaftlichen und technischen Unternehmensbereichen durch kommunikative Kompetenzen wahrzunehmen,
  3. sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und - entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.

Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ oder „Technische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“ innerhalb der letzten fünf Jahre, und
  2. in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes/einer Geprüften Technischen Fachwirtin gemäß § 1 Abs. 3 haben.

Gliederung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
  1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen,
  2. Technische Qualifikationen,
  3. Handlungsspezifische Qualifikationen.
Der Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche:
  1. Volks- und Betriebswirtschaft,
  2. Rechnungswesen,
  3. Recht und Steuern,
  4. Unternehmensführung
Der Prüfungsteil "Technische Qualifikationen" gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche:
  1. Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen,
  2. Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie,
  3. Fertigungs- und Betriebstechnik.
Der Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
  1. Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik,
  2. Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle,
  3. Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz,
  4. Führung und Zusammenarbeit.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK zu Coburg und beträgt:
Gesamt: 640,00 €