Geprüfte(r) Technische(r) Fachwirt(in)
Bevor Sie sich bei einem Lehrgangsträger für eine Fortbildung einschreiben, empfehlen wir, die Prüfungszulassung zu klären. Den Antrag auf Prüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen finden Sie im Bereich “Weitere Informationen” unter “Anmeldung/Zulassung zur Fortbildungsprüfung”.
Prüfungstermine
Prüfungsteil: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
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Prüfungstermin | Anmeldeschluss* |
22. Oktober 2025 | 22. Juli 2025 |
25. März 2026 | 25. Dezember 2025 |
21. Oktober 2026 | 21. Juli 2026 |
Prüfungsteil: Technische Qualifikationen
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Prüfungstermin | Anmeldeschluss* |
16. September 2025 | 16. Juni 2025 |
3. März 2026 | 3. Dezember 2025 |
23. September 2026 | 23. Juni 2026 |
Prüfungsteil: Handlungsspezifische Qualifikationen
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Prüfungstermin | Anmeldeschluss* |
3. Dezember 2025 | 3. September 2025 |
6. Mai 2026 | 6. Februar 2026 |
*Es gilt eine Anmeldefrist von drei Monaten vor dem ersten Prüfungstag.
Ziel der Prüfung
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Technischen Fachwirt/zur Geprüften Technischen Fachwirtin und damit die Befähigung:
- in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen,
- die Schnittstellenfunktion zwischen den betriebswirtschaftlichen und technischen Unternehmensbereichen durch kommunikative Kompetenzen wahrzunehmen,
- sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und - entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ oder „Technische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“ innerhalb der letzten fünf Jahre, und
- in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes/einer Geprüften Technischen Fachwirtin gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Gliederung der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
- Wirtschaftsbezogene Qualifikationen,
- Technische Qualifikationen,
- Handlungsspezifische Qualifikationen.
Der Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche:
- Volks- und Betriebswirtschaft,
- Rechnungswesen,
- Recht und Steuern,
- Unternehmensführung
Der Prüfungsteil "Technische Qualifikationen" gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche:
- Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen,
- Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie,
- Fertigungs- und Betriebstechnik.
Der Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
- Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik,
- Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle,
- Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz,
- Führung und Zusammenarbeit.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK zu Coburg und beträgt:
Gesamt: 640,00 €
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