Geprüfte(r) Technische(r) Betriebswirt(in)
Bevor Sie sich bei einem Lehrgangsträger für eine Fortbildung einschreiben, empfehlen wir, die Prüfungszulassung zu klären. Den Antrag auf Prüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen finden Sie im Bereich “Weitere Informationen” unter “Anmeldung/Zulassung zur Fortbildungsprüfung”.
Prüfungstermine
Prüfungsteil: Grundlagen wirtschaftlichen Handelns und betrieblicher Leistungsprozesse
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Prüfungstermin | Anmeldeschluss* |
23./24. Oktober 2025 | 23. Juli 2025 |
24./25. Februar 2026 | 24. November 2025 |
24./25. Februar 2027 | 24. November 2026 |
Prüfungsteil: Management und Führung
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Prüfungstermin | Anmeldeschluss* |
4./5. März 2026 | 4. Dezember 2025 |
3./4. März 2027 | 3. Dezember 2026 |
*Es gilt eine Anmeldefrist von drei Monaten vor dem ersten Prüfungstag.
Ziel der Prüfung
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Technischen Betriebswirt/zur Geprüften Technischen Betriebswirtin und damit die Befähigung, mit der erforderlichen unternehmerischen Handlungskompetenz zielgerichtet Lösungen technischer sowie kaufmännischer Problemstellungen im betrieblichen Führungs- und Leistungsprozess zu erarbeiten. Dazu gehört, insbesondere folgende, in Zusammenhang stehende Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen:
- Gestalten und laufendes Führen betrieblicher Prozesse unter Kosten-, Nutzen-, Qualitäts- und Terminaspekten,
- Leiten und technisch-wirtschaftliches Unterstützen von Projekten,
- Koordinieren technisch-wirtschaftlicher Prozessschnittstellen,
- Führen von Mitarbeitern und Prozessbeteiligten.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben soll eine vertiefte betriebswirtschaftliche Fachkompetenz, verbunden mit Methoden- und Sozialkompetenz, genutzt werden.
Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder
- eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder
- eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis nachweist.
Gliederung der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
- Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess,
- Management und Führung,
- Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil.
Der Prüfungsteil "Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess" gliedert sich in folgende Prüfungsbereiche:
- Aspekte der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre,
- Rechnungswesen,
- Finanzierung und Investition,
- Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft.
Der Prüfungsteil "Management und Führung" umfasst die Handlungsbereiche:
- Organisation und Unternehmensführung,
- Personalmanagement,
- Informations- und Kommunikationstechniken.
Im Prüfungsteil "Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil" soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, komplexe, praxisorientierte Problemstellungen an der Schnittstelle der technischen und kaufmännischen Funktionsbereiche im Betrieb erfassen, darstellen, beurteilen und lösen zu können. Die Themenstellung kann alle in den §§ 4 und 5 genannten Prüfungsanforderungen umfassen und soll die Fachrichtung sowie die betriebliche Praxis, insbesondere die betriebs-, fertigungs-, produktions- oder verfahrenstechnischen Kenntnisse und Fertigkeiten der zu prüfenden Person einbeziehen.
Das Thema der Projektarbeit wird vom Prüfungsausschuss gestellt und soll Vorschläge der zu prüfenden Person berücksichtigen. Die Projektarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Der Prüfungsausschuss soll den Umfang der Arbeit begrenzen. Die Bearbeitungszeit beträgt 30 Kalendertage.
Ausgehend von der Projektarbeit gemäß Absatz 2 soll in einem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch einschließlich einer Präsentation die Fähigkeit nachgewiesen werden, Berufswissen in betriebstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen im Sinne der Unternehmenspolitik zu erarbeiten.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK zu Coburg und beträgt:
Gesamt: 580,00 €
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