Geprüfte(r) Logistikmeister(in)
Bevor Sie sich bei einem Lehrgangsträger für eine Fortbildung einschreiben, empfehlen wir, die Prüfungszulassung zu klären. Den Antrag auf Prüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen finden Sie im Bereich “Weitere Informationen” unter “Anmeldung/Zulassung zur Fortbildungsprüfung”.
Prüfungstermine
Prüfungsteil: “Grundlegende Qualifikationen”
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Prüfungstermin
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Anmeldeschluss*
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6./7. November 2024
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6. August 2024
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29./30. April 2025
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29. Januar 2025
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5./6. November 2025
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5. August 2025
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29./30. April 2026
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29. Januar 2026
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5./6. November 2026
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5. August 2026
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Prüfungsteil: “Handlungsspezifische Qualifikationen”
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Prüfungstermin
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Anmeldeschluss*
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21./22. November 2024
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21. August 2024
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17./18. November 2025
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17. August 2025
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16./17. November 2026
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16. August 2026
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*Es gilt eine Anmeldefrist von drei Monaten vor dem ersten Prüfungstag.
Ziel der Prüfung
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Logistikmeister/zur Geprüften Logistikmeisterin und damit die Befähigung:
- in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit in unterschiedlichen logistischen Bereichen und Tätigkeitsfeldern Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
- sich auf Änderungen von Methoden und Systemen in der Logistik, auf neue Formen der Arbeitsorganisation sowie auf neue Anforderungen der Organisationsentwicklung, der Personalführung und der Personalentwicklung einzustellen sowie den organisatorisch-technischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus ein Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Geprüften Logistikmeisters/einer Geprüften Logistikmeisterin nach § 1 Absatz 3 aufweisen.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Gliederung der Prüfung
Die Prüfung zum Geprüften Logistikmeister/zur Geprüften Logistikmeisterin gliedert sich in die Prüfungsteile:
- Grundlegende Qualifikationen,
- Handlungsspezifische Qualifikationen.
Im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist in folgenden Prüfungsbereichen zu prüfen:
- Rechtsbewusstes Handeln,
- Betriebswirtschaftliches Handeln,
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung,
- Zusammenarbeit im Betrieb,
- Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten.
Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die Handlungsbereiche:
- Logistikprozesse,
- Betriebliche Organisation und Kostenwesen,
- Führung und Personal.
Der Handlungsbereich „Logistikprozesse“ gliedert sich in folgende Qualifikationsschwerpunkte:
- Logistikkonzepte,
- Leistungserstellung,
- Prozesssteuerung und -optimierung.
Der Handlungsbereich „Betriebliche Organisation und Kostenwesen“ gliedert sich in folgende Qualifikationsschwerpunkte:
- Betriebliches Kostenwesen und Logistikcontrolling,
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz,
- Qualitätsmanagement.
Der Handlungsbereich „Führung und Personal“ gliedert sich in folgende Qualifikationsschwerpunkte:
- Personalführung,
- Personalentwicklung
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK zu Coburg und beträgt:
Gesamt: 640,00 €
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