Geprüft(e) Industriemeister(in) - Fachrichtung "Metall"

Bevor Sie sich bei einem Lehrgangsträger für eine Fortbildung einschreiben, empfehlen wir, die Prüfungszulassung zu klären. Den Antrag auf Prüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen finden Sie im Bereich “Weitere Informationen” unter “Anmeldung/Zulassung zur Fortbildungsprüfung”.

Prüfungstermine

Prüfungsteil: “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen”
Prüfungstermin
Anmeldeschluss*
6./7. November 2024
6. August 2024
29./30. April 2025
29. Januar 2025
5./6. November 2025
5. August 2025
29./30. April 2026
29. Januar 2026
5./6. November 2026
5. August 2026

Prüfungsteil: “Handlungsspezifische Qualifikationen”
Prüfungstermin
Anmeldeschluss*
21./22. November 2024
21. August 2024
20./21. November 2025
20. August 2025
19./20. November 2026
19. August 2026
*Es gilt eine Anmeldefrist von drei Monaten vor dem ersten Prüfungstag.

Ziel der Prüfung

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Industriemeister und damit die Befähigung:
  1. in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
  2. sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und - entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.

Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
  2. zu den unter Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Gliederung der Prüfung

Die Prüfung zum Industriemeister gliedert sich in die Prüfungsteile:
  1. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen,
  2. Handlungsspezifische Qualifikationen
Im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist in folgenden Prüfungsbereichen zu prüfen:
  1. Rechtsbewusstes Handeln,
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln,
  3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung,
  4. Zusammenarbeit im Betrieb,
  5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten.
Der Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" umfasst die Handlungsbereiche "Technik", "Organisation" sowie "Führung und Personal"
Handlungsbereich "Technik":
  1. Betriebstechnik,
  2. Fertigungstechnik,
  3. Montagetechnik;
Handlungsbereich "Organisation":
  1. Betriebliches Kostenwesen,
  2. Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme,
  3. Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz;
Handlungsbereich "Führung und Personal":
  1. Personalführung,
  2. Personalentwicklung,
  3. Qualitätsmanagement.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK zu Coburg und beträgt:
Gesamt: 640,00 €