Geprüfte(r) Industriefachwirt(in)
Bevor Sie sich bei einem Lehrgangsträger für eine Fortbildung einschreiben, empfehlen wir, die Prüfungszulassung zu klären. Den Antrag auf Prüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen finden Sie im Bereich “Weitere Informationen” unter “Anmeldung/Zulassung zur Fortbildungsprüfung”.
Prüfungstermine
Teilprüfung: “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen”
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Prüfungstermin
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Anmeldeschluss*
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23. Oktober 2024
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23. Juli 2024
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26. März 2025
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26. Dezember 2024
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22. Oktober 2025
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22. Juli 2025
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25. März 2026
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25. Dezember 2025
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21. Oktober 2026
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21. Juli 2026
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Teilprüfung: “Handlungsspezifische Qualifikationen”
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Prüfungstermin
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Anmeldeschluss*
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29./30. Oktober 2024
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29. Juli 2024
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27./28. Oktober 2025
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27. Juli 2025
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26./27. Oktober 2026
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26. Juli 2026
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*Es gilt eine Anmeldefrist von drei Monaten vor dem ersten Prüfungstag.
Ziel der Prüfung
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum „Geprüften Industriefachwirt“ und zur „Geprüften Industriefachwirtin“, um in Industrieunternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und damit die Befähigung:
- den Wertschöpfungsprozess und die damit verbundenen Aufgabenstellungen und Probleme zu erkennen, zu analysieren und einer zielorientierten Lösung zuzuführen,
- Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen,
- sich auf verändernde Methoden und Systeme in den Wertschöpfungs- und Geschäftsprozessen flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten,
- anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren.
Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung in der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
Zur Prüfung in der Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und in den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Industriefachwirtes“ und einer „Geprüften Industriefachwirtin“ nach § 1 Absatz 2 haben.
Gliederung der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in folgende Teilprüfungen:
Die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche:
- Volks- und Betriebswirtschaft nach § 4 Absatz 1,
- Rechnungswesen nach § 4 Absatz 2,
- Recht und Steuern nach § 4 Absatz 3,
- Unternehmensführung nach § 4 Absatz 4.
Die Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
- Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen nach § 5 Absatz 1,
- Produktionsprozesse nach § 5 Absatz 2,
- Marketing und Vertrieb nach § 5 Absatz 3,
- Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen nach § 5 Absatz 4,
- Führung und Zusammenarbeit nach § 5 Absatz 5.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK zu Coburg und beträgt:
Gesamt: 480,00 €
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