Geprüfte(r) Handelsfachwirt(in)
Bevor Sie sich bei einem Lehrgangsträger für eine Fortbildung einschreiben, empfehlen wir, die Prüfungszulassung zu klären. Den Antrag auf Prüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen finden Sie im Bereich “Weitere Informationen” unter “Anmeldung/Zulassung zur Fortbildungsprüfung”.
Prüfungstermine
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1. schriftliche Teilprüfung
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| Prüfungstermin | Anmeldeschluss* |
| 01. April 2027 | 31. Dezember 2026 |
| 15. September 2027 | 14. Juni 2027 |
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2. schriftliche Teilprüfung
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| Prüfungstermin | Anmeldeschluss* |
| 02. April 2027 | 01. Januar 2027 |
| 16. September 2027 | 15. Juni 2027 |
*Es gilt eine Anmeldefrist von drei Monaten vor dem ersten Prüfungstag.
Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind, um im Einzelhandel, im Groß- und Außenhandel sowie im funktionellen Handel eigenständig und verantwortlich Aufgaben der Planung, Führung, Organisation, Steuerung, Durchführung und Kontrolle handelsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Instrumente wahrzunehmen. Dabei sollen gesellschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Dazu zählen insbesondere:
- Analysieren und Beurteilen der Auswirkungen handelsrelevanter Marktentwicklungen,
- Erarbeiten und Umsetzen kundenorientierter und wirtschaftlicher Konzepte der Sortimentsgestaltung, Warenbeschaffung und Logistik,
- Steuern von Umsatz und Ertrag mit warenwirtschaftlichen Kennzahlen,
- Anwenden von Controllinginstrumenten,
- Beurteilen von Finanzierungsalternativen und Vorbereiten von Entscheidungen,
- Planen und Umsetzen arbeitsorganisatorischer Veränderungen,
- Konzipieren, Umsetzen und Auswerten von Marketingkonzepten,
- Übernehmen von Organisations- und Führungsaufgaben unter Berücksichtigung von Unternehmens- und Führungsgrundsätzen, unternehmerisches Denken und Handeln,
- Wahrnehmen von Qualifizierungsaufgaben sowie Fördern der Personalentwicklung,
- Durchführen und Organisieren der Berufsausbildung,
- Wahrnehmen von Aufgaben des Personalmanagements,
- Kooperieren mit Geschäftspartnern und internen Unternehmensbereichen, Kommunikation kunden- und dienstleistungsorientiert gestalten,
- Umsetzen des Qualitätsmanagements und Fördern der Nachhaltigkeit.
Zulassung zur Prüfung
Zur ersten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Absatz 2 und 3 ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Absatz 2 und 4 ist zuzulassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.
Gliederung der Prüfung
Die Gesamtprüfung beinhaltet zwei schriftlich durchzuführende Teilprüfungen und eine mündliche Teilprüfung.
Die erste schriftliche Teilprüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche:
- Unternehmensführung und -steuerung,
- Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation.
Die zweite schriftliche Teilprüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche:
- Handelsmarketing,
- Beschaffung und Logistik,
sowie einen der Handlungsbereiche:
- Vertriebssteuerung,
- Handelslogistik,
- Einkauf oder
- Außenhandel.
Die mündliche Teilprüfung gliedert sich in Präsentation und situationsbezogenes Fachgespräch.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK zu Coburg und beträgt:
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Gesamt: 480,00 €
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