Geprüfte(r) Fachwirt(in) im Gesundheits- und Sozialwesen

Bevor Sie sich bei einem Lehrgangsträger für eine Fortbildung einschreiben, empfehlen wir, die Prüfungszulassung zu klären. Den Antrag auf Prüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen finden Sie im Bereich “Weitere Informationen” unter “Anmeldung/Zulassung zur Fortbildungsprüfung”.

Prüfungstermine

schriftliche Prüfung
Prüfungstermin
Anmeldeschluss*
25./26. März 2025
25. Dezember 2024
23./24. März 2026
23. Dezember 2025
*Es gilt eine Anmeldefrist von drei Monaten vor dem ersten Prüfungstag.

Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen vorhanden sind, um in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere in ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Organisationen, Institutionen und Verbänden als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit, eigenständig komplexe fachliche und verantwortliche Aufgaben der Planung, Führung, Organisation und Kontrolle unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente auszuüben. Die Qualifikation umfasst die Befähigung, den Dienstleistungsprozess auch als Wertschöpfungsprozess zu verstehen und eigenverantwortlich personal- und betriebswirtschaftliche Aufgaben- und Problemstellungen unter Beachtung umfassender Qualitätsmanagementmaßnahmen einer zielgerichteten Lösung zuzuführen. Neue Strategien, Strukturen, Systeme, Prozesse oder Verhaltensweisen sind in der Organisation umzusetzen. Auszubildende, Mitarbeiter und Teams sollen geleitet und motiviert werden. Ferner ist nachzuweisen, dass zur Gestaltung eines anforderungsgerechten Dienstleistungsprozesses die Möglichkeiten von interdisziplinärer Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie multiprofessioneller Teamarbeit erkannt und genutzt werden. Bei der Steuerung und Optimierung aller betrieblichen Vorgänge sind wirtschaftliche und rechtliche sowie soziale, ökologische und ethische Grundsätze zu beachten und regionale, nationale und internationale Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere:
  1. Planen, Organisieren, Steuern, Überwachen und Optimieren betrieblicher Prozesse,
  2. Beschaffen, Führen und Entwickeln von Personal sowie Qualifizierung der Mitarbeiter durch Aus- und Weiterbildung,
  3. Lenken der Kommunikationsprozesse und Gestalten von internen sowie externen Schnittstellen,
  4. Erfassen von Leistungserstellungsprozessen, Ermitteln, Interpretieren und Beurteilen von steuerungsrelevanten Daten sowie Einsetzen von Steuerungsinstrumenten,
  5. Entwickeln und Ausgestalten von Unternehmenszielen und -strategien, Vorbereiten und Umsetzen unternehmerischer Entscheidungen,
  6. Vorbereiten der Finanz- und Investitionsplanung, Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- und Investitionskonzepten,
  7. Steuern und Optimieren von Qualitätsmanagementprozessen,
  8. Planen, Organisieren, Koordinieren, Überwachen und Evaluieren von Projekten,
  9. Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen.

Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
  • Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.

Gliederung der Prüfung

Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen.
Die Prüfung bezieht sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
  1. Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse,
  2. Steuern von Qualitätsmanagementprozessen,
  3. Gestalten von Schnittstellen und Projekten,
  4. Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen,
  5. Führen und Entwickeln von Personal,
  6. Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK zu Coburg und beträgt:
Gesamt: 480,00 €