Geprüfte(r) Fachwirt(in) für Versicherungen und Finanzen
Bevor Sie sich bei einem Lehrgangsträger für eine Fortbildung einschreiben, empfehlen wir, die Prüfungszulassung zu klären. Den Antrag auf Prüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen finden Sie im Bereich “Weitere Informationen” unter “Anmeldung/Zulassung zur Fortbildungsprüfung”.
Prüfungstermine
Prüfungsteil A
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Prüfungstermin
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Anmeldeschluss*
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8. Oktober 2024
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8. Juli 2024
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15. April 2025
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15. Januar 2025
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8. Oktober 2025
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8. Juli 2025
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14. April 2026
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14. Januar 2026
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6. Oktober 2026
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6. Juli 2026
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Prüfungsteil B
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Prüfungstermin
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Anmeldeschluss*
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15. Oktober 2024
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15. Juli 2024
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22. April 2025
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22. Januar 2025
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15. Oktober 2025
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15. Juli 2025
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21. April 2026
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21. Januar 2026
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13. Oktober 2026
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13. Juli 2026
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*Es gilt eine Anmeldefrist von drei Monaten vor dem ersten Prüfungstag.
Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kompetenzen und Erfahrungen vorhanden sind, um in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft sowie in entsprechenden Organisationseinheiten anderer Wirtschaftsunternehmen eigenständig verantwortungsvolle Positionen auszuüben. Durch ein umfassendes und vertieftes Verständnis von Kernprozessen der Versicherungs- und Finanzwirtschaft sowie durch ausgeprägte Problemlösefähigkeiten in sich verändernden Situationen können insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen werden:
- Analyse und Bewertung betrieblicher Sachverhalte auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge sowie die sich daraus ergebende Ableitung begründbarer Handlungsschritte,
- Durchführen von Risikoanalysen und Bedarfsermittlungen sowie Entwicklung kundenorientierter Problemlösungsstrategien für private und gewerbliche Risiken,
- Wahrnehmen von Führungs- und Qualifizierungsaufgaben sowie das Konzipieren und Organisieren von Projekten unter systematischer und zielorientierter Anwendung von Führungsgrundsätzen und Kommunikationstechniken,
- Anstoßen der Entwicklung von innovativen Produkten sowie das Mitwirken in Projekten zur Produktentwicklung,
- Wahrnehmen qualifizierter Aufgaben in einem der gewählten betrieblichen Kernprozesse Vertriebsmanagement, Risikomanagement oder Schaden-Leistungsmanagement.
Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Versicherungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.
Gliederung der Prüfung
Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen und gliedert sich in die Prüfungsteile A und B nach den Absätzen 2 und 3, die unabhängig voneinander absolviert werden können.
Der Prüfungsteil A gliedert sich in die Handlungsbereiche:
- Steuerung und Führung im Unternehmen,
- Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden.
Der Prüfungsteil B gliedert sich in die Handlungsbereiche:
- Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation,
- Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte,
- Vertriebsmanagement,
- Risikomanagement,
- Schaden- und Leistungsmanagement.
Im Handlungsbereich „Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte“ wählt die zu prüfende Person einen der folgenden produktbezogenen Qualifikationsschwerpunkte mit den sich aus der Anlage 1 ergebenden Produktbereichen aus:
- Sachversicherungen für private und gewerbliche Kunden,
- Vermögensversicherungen für private und gewerbliche Kunden,
- Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung,
- Kranken- und Unfallversicherungen,
- Rückversicherungen,
- Finanzdienstleistungen für Privat- und Gewerbekunden.
Bei der Anmeldung zur Prüfung ist der gewählte Qualifikationsschwerpunkt der zuständigen Stelle mitzuteilen. Bei Wiederholungsprüfungen können auch andere Qualifikationsschwerpunkte gewählt werden.
Aus den in Absatz 3 Nr. 3 bis 5 genannten Handlungsbereichen wählt die zu prüfende Person einen Handlungsbereich aus. Bei der Anmeldung zur Prüfung ist der gewählte Handlungsbereich der zuständigen Stelle mitzuteilen. Bei Wiederholungsprüfungen können auch andere Handlungsbereiche gewählt werden. Sofern im Handlungsbereich „Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte“ nach Absatz 4 der Qualifikationsschwerpunkt „Finanzdienstleistungen für Privat- und Gewerbekunden“ gewählt wurde, besteht diese Wahlmöglichkeit nicht. In diesem Fall wird der Handlungsbereich „Vertriebsmanagement“ geprüft.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK zu Coburg und beträgt:
Gesamt: 530,00 €
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