Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen
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Bevor Sie sich bei einem Lehrgangsträger für eine Fortbildung einschreiben, empfehlen wir, die Prüfungszulassung zu klären. Den Antrag auf Prüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen finden Sie im Bereich “Weitere Informationen” unter “Anmeldung/Zulassung zur Fortbildungsprüfung”.
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Prüfungstermine
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Prüfungsteil "Kundenbedarfsfelder"
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| Prüfungstermin | Anmeldeschluss* |
| 13. April 2027 | 12. Januar 2027 |
| 05. Oktober 2027 | 04. Juli 2027 |
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Prüfungsteil “Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit”
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| Prüfungstermin | Anmeldeschluss* |
| 20. April 2027 | 19. Januar 2027 |
| 12. Oktober 2027 | 11. Juli 2027 |
*Es gilt eine Anmeldefrist von drei Monaten vor dem ersten Prüfungstag.
Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, nach § 53c Absatz 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert und eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeitende geführt werden. Im Einzelnen umfasst dies insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Analysieren von Unternehmensprozessen hinsichtlich möglichen Veränderungspotenzials,
- nachhaltiges, kundenorientiertes und digitales Gestalten von Arbeitsprozessen in der
Versicherungswirtschaft, - Wahrnehmen von Führungsaufgaben und Begleiten von Mitarbeitenden in Veränderungsprozessen unter handlungsorientierter Anwendung von Führungsansätzen und Kommunikationstechniken,
- Übernehmen von Aufgaben in der betrieblichen Ausbildung und Personalentwicklung,
- Initiieren von innovativen, kundenzentrierten Produkt- und Vertriebsstrategien sowie Mitwirken bei deren Umsetzung,
- Initiieren, Konzipieren und Organisieren von Projekten unter systematischer und zielorientierter
Anwendung von Projektmanagementmethoden und Kommunikationsmodellen, - Übernehmen von komplexen Aufgaben in den betrieblichen Kernprozessen Produktmanagement,
Kundenmanagement sowie Schaden- und Leistungsmanagement sowie - Ermitteln von Kundenbedarfen und Entwickeln von kundenzentrierten Lösungen in einem
Kundenbedarfsfeld.
Für den Erwerb der in Absatz 3 bezeichneten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bedarf es in der
Regel eines Lernumfangs von insgesamt mindestens 1 200 Stunden. Der Lerninhalt bestimmt sich nach den Anforderungen der in § 3 in Verbindung mit den in den §§ 6 bis 9 genannten Prüfungsbereichen.
Regel eines Lernumfangs von insgesamt mindestens 1 200 Stunden. Der Lerninhalt bestimmt sich nach den Anforderungen der in § 3 in Verbindung mit den in den §§ 6 bis 9 genannten Prüfungsbereichen.
Zulassung
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Kaufmann für
Versicherungen und Finanzanlagen und Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen, - eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten
Ausbildungsberuf sowie eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis, - einen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie sowie eine auf den Abschluss folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
- eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung zum Geprüften Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK und zur Geprüften Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK des § 34d Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung sowie eine auf die Sachkundeprüfung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis,
- den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen sowie eine darauffolgende, mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 bis 6 muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Tätigkeiten aufweisen. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
Gliederung der Prüfung
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsteile:
1. Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“ ,
2. Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“.
1. Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“ ,
2. Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“.
Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“
Der Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“ umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1. Prüfungsbereich „Lösungen im Kundenbedarfsfeld Vorsorge“,
2. Prüfungsbereich „Lösungen für Gewerbekunden im Kundenbedarfsfeld Sach- und Vermögensschutz“
1. Prüfungsbereich „Lösungen im Kundenbedarfsfeld Vorsorge“,
2. Prüfungsbereich „Lösungen für Gewerbekunden im Kundenbedarfsfeld Sach- und Vermögensschutz“
Die zu prüfende Person hat einen Prüfungsbereich für die Prüfung auszuwählen.
Die Prüfung im Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“ besteht aus einer schriftlichen Prüfung.
Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“
Der Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“ umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1. Prüfungsbereich „Kernprozesse gestalten“,
2. Prüfungsbereich „Steuerung, Zusammenarbeit und Leadership“.
1. Prüfungsbereich „Kernprozesse gestalten“,
2. Prüfungsbereich „Steuerung, Zusammenarbeit und Leadership“.
Die Prüfung im Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“ gliedert sich in:
1. eine schriftliche Prüfung und
2. eine praxisbezogene Prüfung.
1. eine schriftliche Prüfung und
2. eine praxisbezogene Prüfung.
Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem Tag der Prüfung der zuerst abzulegenden Prüfungsleistung, abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist gelten die erbrachten Prüfungsleistungen als mit null Punkten bewertet.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK zu Coburg und beträgt:
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Gesamt: 660,00 €
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