Ausbilder-Eignungsprüfung
Prüfungstermine
Termin schriftlicher Teil | Termin praktischer Teil | Anmeldeschluss |
--- | ab 02.04.2025 | 15.02.2025 |
06.05.2025 | ab 07.05.2025 | 15.03.2025 |
--- | ab 02.07.2025 | 15.05.2025 |
02.09.2025 | ab 03.09.2025 | 15.07.2025 |
--- | ab 08.10.2025 | 15.08.2025 |
13.01.2026 | ab 14.01.2026 | 15.11.2025 |
Zielgruppe
Mitarbeiter aller Wirtschaftsbereiche, die bereits ausbilden oder als Ausbilder tätig werden wollen.
Ziel der Prüfung
Der Teilnehmer soll in der Prüfung die Fähigkeit zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung nachweisen.
Zulassung zur Prüfung
Es bestehen keine speziellen Zulassungsvoraussetzungen.
Empfohlen wird ein kaufmännischer, verwaltender, technischer oder sozialer Berufsabschluss.
ABER: Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist (§ 28 Absatz 1 Satz 2 BBiG).
Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Die Ausbildereignungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden.
Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen der Industrie- und Handelskammer zu Coburg durchgeführt.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK zu Coburg und beträgt:
Prüfung | Gebühr |
Gesamt | 180,00 € |
nur praktischer Prüfungsteil | 90,00 € |