Leitfäden und Infomaterial zur Beschäftigung von Geflüchteten und Auszubildenden mit Migrationshintergrund

DIHK-Leitfaden: "Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung"

Der DIHK-Leitfaden "Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung" soll Unternehmen einen Weg durch die vielen, oft unübersichtlichen gesetzlichen Bestimmungen bahnen, aufzeigen wie der jeweilige Arbeitsmarktzugang für die unterschiedlichen Flüchtlingsgruppen geregelt ist und wo Unternehmen passende Unterstützung und die richtigen Ansprechpartner finden. Der Leitfaden besteht aus acht Kapiteln und ist in Form von Fragen aufgebaut. Er gibt umfangreiche Informationen zu Aufenthaltsstatus und -dauer, Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten, Praktika, Fördermöglichkeiten, der Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Sprachförderung und Fragen der Integration vor Ort. Darüber hinaus verweist er auf die zahlreichen Unterstützungsangebote der IHK-Organisation und das beschlossene Aktionsprogramm "Ankommen in Deutschland - Gemeinsam unterstützen wir Integration".

IHK-Leitfaden: "Flüchtlinge in Ausbildung und Arbeit"

In Stadt und Landkreis Coburg sind in verschiedenen Einrichtungen mehr als 1.000 Flüchtlinge untergebracht. Viele von ihnen wollen arbeiten oder eine Ausbildung beginnen. Bevor ein Betrieb einen Flüchtling einstellen kann, sind aber viele Fragen zu klären. In welchen Fällen müssen Ausländerbehörde oder Arbeitsagentur die Beschäftigung genehmigen? Gibt es Wartefristen für Flüchtlinge, die einen Job, ein Praktikum oder eine Ausbildung aufnehmen wollen? Welche Möglichkeiten der Sprachförderung gibt es? Die Industrie- und Handelskammer zu Coburg hat die wichtigsten Informationen in der Broschüre „Flüchtlinge in Ausbildung und Arbeit – Leitfaden für Unternehmen" gesammelt. Unter 09561 7426-29 beantwortet der Bereichsleiter Berufliche Bildung der IHK zu Coburg, Rainer Kissing, auch telefonische Nachfragen.

IHK-Leitfaden: "Flüchtlinge in Ausbildung und Beschäftigung bringen"

Der Leitfaden "Flüchtlinge in Ausbildung und Beschäftigung bringen" der IHK zu Coburg will einen ersten Überblick durch das Dickicht des Asylrechts verschaffen und dazu beitragen, dass die Entscheidung über die Beschäftigung von Geflüchteten und deren Integration erleichtert wird. Er richtet sich an Unternehmen, die Interesse an der Einstellung von Geflüchteten als Arbeitnehmer oder Auszubildende haben.

Broschüre der Bundesagentur für Arbeit: "Potenziale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen"

Im Wettbewerb um Fachkräfte und Auszubildende lohnt es sich, neue Wege zu gehen. Dazu gehört auch, die Potenziale von geflüchteten Menschen stärker in den Blick zu nehmen. Was es bei Ausbildungen zu beachten gilt und wie Arbeitgeber potenzielle Kandidaten finden, erläutert die Broschüre "Potenziale nutzen - geflüchtete Menschen beschäftigen" der Bundesagentur für Arbeit.

Merkblatt: Zugang zum Arbeitsmarkt

Auch Personen, die sich mit einer Duldung oder zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten, könnten unter bestimmten Bedingungen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten und einer Beschäftigung, Berufsausbildung oder praktischer Tätigkeit nachgehen. Das vorliegende Merkblatt "Zugang zum Arbeitsmarkt" bietet eine Übersicht über die Voraussetzungen des Arbeitsmarktzugangs und stellt die aktuellen Rechtsentwicklungen auf diesem Gebiet vor.