Berufskraftfahrer

Mit dem Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz/BKrFQG) und der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV) wurde in Deutschland die EU-Berufskraftfahrer-Richtlinie 2003/59 umgesetzt. Von den Regelungen zur Grundqualifikation waren zunächst Omnibusfahrer/innen betroffen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2008 erworben haben. Seit dem 10. September 2009 erstreckt sich die Regelung auch auf die Lkw-Fahrer.
Für die Durchführung der Prüfungen sind die Industrie- und Handelskammern zuständig. Es gilt das Wohnortprinzip, d.h. die Prüfung ist vor der IHK abzulegen, in deren Bezirk der Prüfungsteilnehmerseinen Wohnsitz hat.
Um ein einheitliches Prüfungsverfahren zu gewährleisten, haben die IHKs bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen erarbeitet. Die „gemeinsamen Richtlinien" der IHKs, die Erläuterungen, die Voraussetzungen der Zulassung, das Anmeldeformular zur Prüfung sowie eine Übersicht über die Prüfungsgebühren, finden Sie rechts zum downloaden.

Online-Anmeldung:

Prüfungstermine 2026

Mo, 12. Januar 2026
09:00 Uhr PC-Prüfung
Mi, 4. Februar 2026
09:00 Uhr PC-Prüfung
Di, 10. März 2026
09:00 Uhr PC-Prüfung
Mo, 20. April 2026
09:00 Uhr PC-Prüfung
Mo, 11. Mai 2026
09:00 Uhr PC-Prüfung
Di, 9. Juni 2026
09:00 Uhr PC-Prüfung
Mi, 15. Juli 2026
09:00 Uhr PC-Prüfung
Mi, 5. August 2026
09:00 Uhr PC-Prüfung
Di, 15. September 2026
09:00 Uhr PC-Prüfung
Mi, 7. Oktober 2026
09:00 Uhr PC-Prüfung
Di, 10. November 2026
09:00 Uhr PC-Prüfung
Fr, 4. Dezember 2026
09:00 Uhr PC-Prüfung

Digitale Prüfung

Die Prüfung findet am PC statt. Die nachfolgende Demoprüfung soll Ihnen die Möglichkeit geben, sich vorab mit dem Prüfungssystem vertraut zu machen. Eine Hilfestellung für die digitalen Prüfungen finden Sie hier: Handreichung für Teilnehmende.
Der/Die Teilnehmer/-in an einer Schulung der Beschleunigten Grundqualifikation muss bis 3 Werktage vor dem Prüfungstermin in das BQR des Kraftfahrbundesamtes eingetragen werden.

Fragenkatalog