Berufskraftfahrer

Mit dem Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz/BKrFQG) und der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV) wurde in Deutschland die EU-Berufskraftfahrer-Richtlinie 2003/59 umgesetzt. Von den Regelungen zur Grundqualifikation waren zunächst Omnibusfahrer/innen betroffen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2008 erworben haben. Seit dem 10. September 2009 erstreckt sich die Regelung auch auf die Lkw-Fahrer.
Für die Durchführung der Prüfungen sind die Industrie- und Handelskammern zuständig. Es gilt das Wohnortprinzip, d.h. die Prüfung ist vor der IHK abzulegen, in deren Bezirk der Prüfungsteilnehmerseinen Wohnsitz hat.
Um ein einheitliches Prüfungsverfahren zu gewährleisten, haben die IHKs bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen erarbeitet. Die „gemeinsamen Richtlinien" der IHKs, die Erläuterungen, die Voraussetzungen der Zulassung, das Anmeldeformular zur Prüfung sowie eine Übersicht über die Prüfungsgebühren, finden Sie rechts zum downloaden.

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Prüfungstermine 2024

Dienstag, 10.09.2024
09:00 Uhr
Dienstag, 01.10.2024
09:00 Uhr
Dienstag, 05.11.2024
09:00 Uhr
Montag, 05.12.2024
09:00 Uhr