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Vertragsrecht


Das Vertragsrecht ist der rechtliche Rahmen für jede Form von Verträgen, d. h. von mehrseitigen Rechtsgeschäften. Der Gesetzgeber hat für das Vertragsrecht keinen expliziten, an einer bestimmten Stelle im Gesetz verankerten Bereich vorgesehen. Daher sucht man im Gesetz vergeblich nach dem Kapitel „Vertragsrecht“. Dieses ist vielmehr mit all seinen zu berücksichtigenden Rechtsnormen im BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, zu finden. Bei einem Vertrag werden mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen mit dem Ziel abgegeben, einen rechtlichen Erfolg zu erreichen. Vertragspartner können nicht nur Privatpersonen sein, sondern ebenso Unternehmen, Institutionen und Behörden. Wer einen Vertrag abschließt, äußert damit freiwillig seinen Willen, sich zur Erfüllung von individuell bestimmbaren Vertragsinhalten zu verpflichten.

Grundsätzlich gilt im Vertragsrecht die Privatautonomie. Nach bundesdeutschem Recht ist es danach jedem gestattet, nach eigenem Ermessen Verträge abzuschließen. Einzige Ausnahmen: Das hiermit abgeschlossene Rechtsgeschäft darf weder gegen geltendes Recht noch gegen die guten Sitten verstoßen oder gesetzlichen Verboten entsprechen.

Ein Vertrag gilt dann als rechtswirksam abgeschlossen, wenn ein Angebot und seine Annahme in korrespondierender, d. h. übereinstimmender Form vorliegen.

Seit 01.01.2022: Neue Regeln bei Gewährleistungsfrist, Verschärfung der Beweislast und eine neue Aktualisierungspflicht

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages vorgibt.

Der Kauf ist wohl das wichtigste Umsatzgeschäft, bei dem Gegenstände gegen Geld ausgetauscht werden. Der Verkäufer hat nach dem Vertrag die Pflicht, dem Käufer eine Sache zu verschaffen, also zu übergeben und zu übereignen. Beanstandet der Käufer an dem betreffenden Gegenstand einen Mangel, stellt sich für die Vertragspartner die Frage nach möglichen gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen.

Der stationäre Handel ist genaugenommen nicht verpflichtet, Gekauftes wegen Nichtgefallen zurückzunehmen. Aber Rücknahme oder Umtausch von Weihnachtsgeschenken nach den Feiertagen ist ein Service am Kunden, der ankommt.

Schuldner können sich im geschäftlichen Verkehr mit der Zahlung fälliger Schulden nicht Monate Zeit lassen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die wenig Eigenkapital haben und sich zwischenfinanzieren müssen, sind nachteilig betroffen von einer zögerlichen Zahlungsweise.

Im täglichen Geschäftsverkehr werden eine Vielzahl von Verträgen zwischen Privatpersonen und Kaufleuten, aber auch zwischen Kaufleuten untereinander abgeschlossen, beispielsweise Kaufverträge, Werkverträge, Mietverträge und vieles mehr. Aus diesen Verträgen entstehen Verpflichtungen wie z.B. die Bezahlung des Kaufpreises. Der Geltendmachung solcher Ansprüche ist eine zeitliche Grenze gesetzt.

Das richtige Geschenk für die verschiedenen Anlässe zu finden, ist nicht immer einfach. Geschenkgutscheine sind daher seit Jahren eine beliebte und sinnvolle Alternative und oft sind sie willkommener als so manches Verlegenheitsgeschenk. Viele Unternehmen bieten daher Geschenkgutscheine an. Eine Vielzahl von Gutscheinangeboten findet sich auch im Internet.

Ein Kostenvoranschlag ist eine kaufmännische Vorkalkulation voraussichtlicher Kosten.

Die rechtssichere Gestaltung von Verträgen aller Art ist für Unternehmen sehr wichtig.

Frank Jakobs
Leiter des Bereichs Recht und Steuern