Nr. 5905966

E-Commerce

Rechtliche Anforderungen für Onlineshops

Im Onlinehandel (E-Commerce) gelten dieselben gesetzlichen Regeln wie für den stationären Handel. Allerdings gibt es speziell für den Onlinehandel Gesetze, die zwingend zu beachten sind. Kennen Onlinehändler diese Vorschriften nicht, laufen Sie Gefahr, kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Deshalb sollten Onlinehändler wissen, welche besonderen Rechtsvorschriften zu beachten sind.

Zu den Onlinehändlern zählen alle Anbieter von Waren oder Dienstleistungen in
  • Onlineshops oder
  • Online-Auktionsplattformen
Nicht zu den Onlinehändlern zählen Anbieter von Webseiten, die ihre Produkte oder Dienstleistungen nur präsentieren, während der Kaufabschluss telefonisch, via Fax oder per E-Mail erfolgt.
Da aber beide Unternehmergruppen, Waren oder Dienstleistungen über das Internet anbieten, gelten für sie zusätzliche gesetzliche Regelungen, die für den stationären Einzelhandel nicht gelten.
Wird über einen Online-Shop ein Kaufvertrag abgeschlossen, handelt es sich um einen „Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr“, § 312i Abs. 1 BGB. Diese Vorschrift regelt die Pflichten des verkaufenden Unternehmers.
Danach hat der Unternehmer dem Kunden
  • angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann,
  • die in Art. 246 c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmten Informationen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich mitzuteilen,
  • den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen und
  • die Möglichkeit zu schaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – falls vorhanden - bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.

Viele Unternehmen bieten Kunden ihre Ware oder Dienstleistung online an. Damit Nutzer dennoch wissen, mit welchem Anbieter sie es zu tun haben, hat der Gesetzgeber die Impressumspflicht eingeführt. Wen trifft diese? Und welche Angaben müssen enthalten sein?

Online erhält der Kunde keine persönliche Beratung, daher benötigt er zutreffende und vollständige Informationen, um eine bewusste Entscheidung für einen Vertragsabschluss über das Internet treffen zu können. Deshalb müssen Onlineshops ein gesetzlich festgelegtes Minimum an Informationen über den Anbieter, das Angebot, die Preise und Kosten des Kaufs und der Lieferung sowie über bestehende gesetzliche Rechte wie das Widerrufsrecht, aber auch über den technischen Ablauf des Interneteinkaufs bereithalten.

Der Online-Shop-Betreiber muss bei Verträgen mit Verbrauchern auf seiner Webseite spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs, zusätzlich zu den Angaben nach § 312 i Abs. 1 BGB, klar und deutlich angeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden, § 312 j Abs. 3 BGB. Die Bestellsituation muss so gestaltet sein, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet, dabei muss der Kunde jederzeit die Möglichkeit haben, seine Bestellung zu korrigieren.

Mit der Verbraucherrechte-Richtlinie wurden die geltenden Regeln für den Online-Handel weitgehend reformiert. Eines der primären Ziele der Richtlinie ist die Schaffung eines unionsweit einheitlichen Widerrufsrechts mit einheitlichen Widerrufsregelungen, Fristen und Bedingungen, um so einen verlässlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten.

Ab dem 1. Juli 2022 muss jeder Unternehmer, der Verbrauchern online den Abschluss eines längerfristig bindenden Vertrages (Dauerschuldverhältnis) anbietet, einen sogenannten „Kündigungsbutton“ auf seiner Internetseite oder in seiner App installieren. Diese neue Pflicht schreibt das Gesetz für faire Verbraucherverträge vor, umgesetzt im § 312k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und ist seit dem 1. Juli 2022 vom Webseitenbetreiber umzusetzen.

Bei der Erhebung von Kundendaten sind datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten. Grundsätzlich dürfen personenbezogene Daten nur dann erhoben oder verwendet werden, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt oder der Betroffene eingewilligt hat.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages vorgibt.

Werbung ist im geschäftlichen Verkehr unerlässlich um potentielle Kunden auf das eigene Waren- oder Dienstleistungsangebot aufmerksam zu machen. Schnell geraten dabei E-Mail, Telefon, Telefax, SMS oder Messenger-Dienste als kostengünstige Werbemedien in den Fokus. Ganz anders sehen dies häufig die Adressaten. Sie empfinden diese Werbeformen oft als Belästigung, die sie viel Zeit und Nerven kostet. Der Gesetzgeber hat daher im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) enge Grenzen für Telemarketing gesteckt.

Frank Jakobs
Leiter des Bereichs Recht und Steuern