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Bis 31. Juli 2025 sind alle elektronischen Aufzeichnungssysteme an die Finanzverwaltung zu melden.
Aussteller einer Rechnung haben umfangreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten. Hier finden Sie einen Überblick sowie eine Musterrechnung.
Unternehmen, die den GoBD unterliegen, finden nun über den DIHK eine kostenlose Downloadmöglichkeit der neuen Version 2.1. eines Leitfadens.