IHK-Webinar zum Barrierefreiheits-
stärkungsgesetz

Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) konkret für Unternehmen? Welche Produkte und Dienstleistungen müssen künftig barrierefrei gestaltet sein – und für wen gilt das überhaupt? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt ein kostenloses Webinar am Freitag, 6. Juni, von 10 bis 11:30 Uhr.
Veranstaltet wird das Online-Seminar von den Industrie- und Handelskammern zu Coburg, Oberfranken Bayreuth, Würzburg-Schweinfurt und Aschaffenburg. Als ausgewiesener Experte referiert Sven Niklas, Büroleiter der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit.
Hintergrund: Zum 28. Juni 2025 tritt das BFSG in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen zahlreiche Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich sein – darunter etwa Computer, Tablets, Smartphones, Geldautomaten, E-Book-Reader und internetfähige Fernsehgeräte. Auch digitale Dienstleistungen wie Telefondienste, Messenger-Apps, Bankangebote, E-Commerce oder Fahrkartenautomaten im Personenverkehr fallen unter die Regelungen.
Das Gesetz betrifft Hersteller, Händler und Importeure ebenso wie Dienstleistungserbringer in diesen Bereichen. Eine Ausnahme gilt für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro – allerdings nur dann, wenn sie ausschließlich Dienstleistungen anbieten. Wer hingegen Produkte vertreibt, unterliegt auch als Kleinstunternehmen den Vorgaben des BFSG.
Die IHK zu Coburg empfiehlt betroffenen Unternehmen eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Anforderungen und lädt Interessierte zur Teilnahme am Webinar ein.
Anmeldungen sind möglich bis Mittwoch, 4. Juni, per E-Mail an Birgit Wachsmann (birgit.wachsmann@coburg.ihk.de).