Know-how-Schutz

Innovationen sind unsere Zukunft, darüber besteht breiter Konsens. Umso wichtiger ist es, sich darüber Gedanken zumachen, wie man seine wichtigsten Unternehmenswerte wie z.B. Erfindungen, Know-how und Marken schützen kann.

Know-how-Schutz

Wer etwas Besonderes anbieten kann, hat einen erheblichen Wettbewerbsvorteil. Wirtschaftlich erfolgreiche Ideen und Entwicklungen werden aber schnell Nachahmer finden. Ob dieser Gefährdungslage ist es umso wichtiger, sich aktiv mit dem Thema Know-how-Schutz auseinander zu setzen - und zwar bevor ein Schaden entsteht. Wie kann aber ein Unternehmen seinen Innovationsprozess bzw. sein Know-how absichern? Ein effektives Vorgehen gegen Plagiate ist mit Hilfe gewerblicher Schutzrechte wie Patente und Marken sowie mit Maßnahmen des Geheimnisschutzes möglich.

Gewerbliche Schutzrechte

Zu den gewerblichen Schutzrechten zählen vor allem:
  • Technische Schutzrechte: Patent und Gebrauchsmuster
  • Designschutz: eingetragenes Design
  • Namens- und Kennzeichenschutz: Marke
Maßnahmen des Geheimnisschutzes:
  • Externe unilaterale Geheimhaltungsvereinbarungen (z.B. bei einseitigem Know-how-Schutz → Präsentation von Ideen)
  • Externe bilaterale Geheimhaltungsvereinbarungen (z.B. bei Kooperationen, gemeinsamen Entwicklungen etc.)
  • Interne Geheimhaltungsvereinbarungen (z.B. Arbeitsverträge, Arbeitsanweisungen, Richtlinien)
Unterstützungsangebot:
  • Informationsveranstaltungen
  • Informationsgespräche
  • Themenspezifische Förderprogramme
  • „Vermittlung" ins Netzwerk - Kooperationen mit regionalen Partnern und Initiativen
  • IHK-Report Patente in Bayern
Fördermöglichkeiten:

Patentförderung und Verwertung - WIPANO

Mit "WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen" fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) öffentliche Forschung und Unternehmen bei der Patentierung und Verwertung ihrer Ideen und unterstützt innovative (Forschungs-)Projekte für die Normung.
In der Patentförderung werden die Kosten für Beratung, Patentanwalt oder Patentanmeldung anteilig übernommen. (Forschungs-)Projekte zur Entwicklung von Normen für innovative Produkte und Dienstleistungen werden im Normungsstrang des Programms gefördert. Genaue Informationen finden Sie auf der Internetseite von WIPANO.

Sinn und Zweck gewerblicher Schutzrechte

Gewerbliche Schutzrechte bieten Erfindern bzw. Unternehmen Schutz vor Nachahmung durch Konkurrenten. Durch den Einsatz gewerblicher Schutzrechte kann verhindert werden, dass andere Ihren (Firmen-)Namen missbrauchen oder Ihre Idee bzw. Erfindung gewerblich nutzen und vermarkten.
Allen Schutzrechten gemeinsam ist das Verbietungsrecht, d.h. als Anmelder erhalten Sie an Ihrem angemeldeten gewerblichen Schutzrecht die ausschließliche Nutzungsbefugnis. Sie haben also die Möglichkeit, Dritten den Nachbau und die gewerbliche Benutzung des geschützten Produkts bzw. der geschützten Marke zu untersagen. Sie können auch gegen Nachahmer auf Unterlassung und Schadenersatz klagen. Weiterhin können Sie mit rechtlichen Mitteln Auskünfte über die Urheber gefälschter Waren durchsetzen und deren Beschlagnahmung und Vernichtung durch den Zoll veranlassen.
Die gewerblichen Schutzrechte unterliegen dem Territorialprinzip und gelten nur in dem Land, für das sie erteilt wurden. Es gibt aber auch Möglichkeiten, die Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten auf andere Länder auszuweiten.

Patent / Gebrauchsmuster / Eingetragenes Design / Marke

Patent

Schutz von
  • technischen Gegenständen
  • chemischen Stoffen / Erzeugnissen
  • technischen / chemischen Verfahren
Schutzvoraussetzungen
  • Neuheit
  • über den Stand der Technik hinausgehende erfinderische Tätigkeit
  • gewerbliche Anwendbarkeit
Schutzdauer
  • Maximal 20 Jahre


Gebrauchsmuster

Schutz von
  • technischen Gegenständen
  • chemischen Stoffen / Erzeugnissen
Schutzvoraussetzungen
  • Neuheit
  • sich nicht aus dem Stand der Technik ergebender erfinderischer Schritt
  • gewerbliche Anwendbarkeit
Schutzdauer
  • Grundsätzlich 3 Jahre, eine Verlängerung auf maximal 10 Jahre ist möglich


Eingetragenes Design

Schutz von
  • Design (Form und farbliche Gestaltung eines Erzeugnisses)
Schutzvoraussetzungen
  • Neuheit mit Ausnahme einer 12-monatigen Neuheitsschonfrist
  • Eigenart - der Gesamteindruck muss sich von bereits bekannten Designs unterscheiden
Schutzdauer
  • Maximal 25 Jahre ab Anmeldetag. Schutzperiode jeweils 5 Jahre


Marke

Schutz von
  • Wörtern (Unternehmensname, Produktname)
  • Buchstaben
  • Zahlen
  • Abbildungen
  • Farben
  • akustischen Signalen
Schutzvoraussetzungen
  • Unterscheidungskraft (nicht nur beschreibend)
  • Möglichkeit der grafischen Darstellung
  • kein Entgegenstehen von absoluten Schutzhindernissen (keine Hoheitszeichen, kein Verstoß gegen gute Sitten)
Schutzdauer
  • 10 Jahre, Verlängerung jeweils um weitere 10 Jahre möglich

Anmeldung und Kosten

Wie melde ich gewerbliche Schutzrechte an?

Bitte beachten Sie: Eine Erfindung oder eine Entwicklung kann nur dann als Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet werden, wenn diese vor der Anmeldung weder mündlich noch schriftlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Als Veröffentlichung gelten z.B. Beiträge in Fachzeitschriften, Konferenzbeiträge oder Ausstellungen auf Messen.
Die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechts erfolgt in der Regel mit dem Antragsformular für das jeweilige Schutzrecht. Die Formulare sind direkt bei den Dienststellen des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) in München, Berlin und Jena erhältlich. Sie können aber auch die Antragsformulare und weitere Merkblätter direkt auf dem Internetauftritt des DPMA herunterladen:


Europäische Patentanmeldung

Das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) ist ein internationaler Vertrag, durch den die Erteilung europäischer Patente geregelt wird. Das EPÜ wurde von 38 Vertragsstaaten unterzeichnet. Die Formulare für eine europäische Patentanmeldung sind auf der Internetseite des Europäischen Patentamts abrufbar.

Internationale Patentanmeldung

Unterlagen zur Anmeldung Internationaler Patente finden Sie auf der Internetseite der World Intellectual Property Organisation zum Herunterladen: Internationales Patent

Europäische Markenanmeldung

Die Gemeinschaftsmarke ermöglicht einen einheitlichen Schutz für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante (Spanien) ist für die Eintragung zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf dem Internetauftritt des HABM.


Wie hoch sind die Kosten für gewerbliche Schutzrechte?

Die Kosten für die Anmeldung und Aufrechterhaltung gewerblicher Schutzrechte fallen je nach Schutzrecht unterschiedlich aus. Ein Überblick sollen folgende Links geben:
Kostenmerkblatt des DPMA