Nr. 5810060

Immobilien

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Erlaubnispflicht als Bauträger oder Baubetreuer sowie weitere wichtige Anforderungen der Makler- und Bauträgerverordnung.

Die Änderung der Gewerbeordnung (GewO) sieht eine fachliche Berufszugangsregelung für Immobiliardarlehensvermittler vor. Diese müssen nun ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen.

Immobilienmakler und die unmittelbar an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden Beschäftigten müssen über einen Zeitraum von 3 Jahren 20 Zeitstunden Weiterbildung nachweisen.

Wohnimmobilienverwalter (Eigentums- und Mietwohnungen) benötigen seit dem 1. August 2018 erstmals eine eigene Erlaubnis (§ 34 c Absatz 1 Nr. 4 GewO).

Frank Jakobs
Leiter des Bereichs Recht und Steuern
Birgit Wachsmann
Mitarbeiterin im Bereich Recht und Steuern