Gründungszuschuss
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten. Rechtsgrundlage ist § 93 SGB III.
- Wie viel Fördermittel erhalte ich?
- Voraussetzungen für den Gründungszuschuss
- Wie erlange ich den Gründungszuschuss?
- Welche Unterlagen benötigt die IHK als fachkundige Stelle und wo kann ein Businessplan im Rahmen dessen erstellt werden?
- Nutzung der Unternehmenswerkstatt Deutschland als Plattform
- Weitere Informationen zur Unternehmenswerkstatt Deutschland
Wie viel Fördermittel erhalte ich?
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet.
Förderphase I: Für sechs Monate erhalten Gründerinnen und Gründer pro Monat einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhaltes zuzüglich 300,- EUR monatlich.
Förderphase II: Für weitere neun Monate können 300,- EUR pro Monat zur sozialen Absicherung geleistet werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivität dargelegt wird. Die Förderphase II muss spätestens im sechsten Fördermonat der Förderphase I bei der Arbeitsagentur beantragt werden. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei.
Förderphase I: Für sechs Monate erhalten Gründerinnen und Gründer pro Monat einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhaltes zuzüglich 300,- EUR monatlich.
Förderphase II: Für weitere neun Monate können 300,- EUR pro Monat zur sozialen Absicherung geleistet werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivität dargelegt wird. Die Förderphase II muss spätestens im sechsten Fördermonat der Förderphase I bei der Arbeitsagentur beantragt werden. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei.
Voraussetzungen für den Gründungszuschuss
- Arbeitslosigkeit mit Anspruch auf Arbeitslosengeld
- Mind. 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld zum Zeitpunkt der Gründung
- Beendigung der Arbeitslosigkeit durch hauptberufliche Selbstständigkeit mit mind. 15 Stunden pro Woche und keine anderweitige Beschäftigung mit mehr Stundenumfang
- Nachweis der Tragfähigkeit durch eine fachkundige Stelle
- Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der Tätigkeit
- Förderung ist nur möglich, wenn Arbeitslosigkeit nur durch eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit beendet werden kann
Achtung: Ein direkter Übergang von Beschäftigung in eine geförderte Selbstständigkeit ist nicht möglich.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund ihr bestehendes Arbeitsverhältnis selbst kündigen, erhalten für die Dauer von drei Monaten keine Förderung (Sperrfrist).
Wie erlange ich den Gründungszuschuss?
Die Leistung muss bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden, dort erhalten Sie auch die erforderlichen Formulare.
Auf die Leistung besteht kein Rechtsanspruch, da die Bewilligung des Gründungszuschusses im Rahmen einer Ermessensentscheidung durch die zuständige Agentur für Arbeit erfolgt.
Im Rahmen des Verfahrens ist eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung vorzulegen. Je nach Branche sind fachkundige Stellen die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute, Sonstige (z.B. Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer/ Unternehmensberater).
Auf die Leistung besteht kein Rechtsanspruch, da die Bewilligung des Gründungszuschusses im Rahmen einer Ermessensentscheidung durch die zuständige Agentur für Arbeit erfolgt.
Im Rahmen des Verfahrens ist eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung vorzulegen. Je nach Branche sind fachkundige Stellen die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute, Sonstige (z.B. Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer/ Unternehmensberater).
Welche Unterlagen benötigt die IHK als fachkundige Stelle und wo kann ein Businessplan im Rahmen dessen erstellt werden?
Die IHK benötigt in der Regel:
- Formular der Agentur für Arbeit “Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit”
- Businessplan inklusive Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau über drei Jahre hinweg, ggf. Liquiditätsplan über ein Jahr, sowie eine Aufstellung der monatlichen Lebenshaltungskosten. Wir bitten Sie den Businessplan über die kostenfreie Unternehmenswerkstatt zu erstellen.
- Lebenslauf
- Qualifikationsnachweise (z.B. Fachzeugnisse, Diplom, Ausbildungsnachweise oder Erlaubnis nach § 34 ff. GewO)
- falls zutreffend: Begründung der letzten Geschäftsaufgabe
Nutzung der Unternehmenswerkstatt Deutschland als Plattform
Die Unternehmenswerkstatt Deutschland (UWD) ist die gemeinsame Plattform der teilnehmenden Industrie- und Handelskammern (IHKs) und begleitet Unternehmen in allen Phasen. Mit der UWD erhalten Sie einen persönlichen Ansprechpartner Ihrer regionalen Industrie- und Handelskammer, der Sie mit fachlichem Know-how und regionalen Kenntnissen unterstützt.
- Antrag des Gründerzuschuss bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen
- Registrieren Sie sich mit wenigen Angaben in der Unternehmenswerkstatt Deutschland.
- Legen Sie Ihr Projekt an: Gründung
- Ihnen wird eine Expertin der IHK zu Coburg zugewiesen
- Hier kann jetzt Ihr Business- und Finanzplan erstellt und hochgeladen werden
- Lebenslauf, Qualifikationen und Anträge der Agentur für Arbeit hochladen
- Beratungstermin online über die Homepage der IHK zu Coburg vereinbaren
- Stellungnahme zur Tragfähigkeit von der IHK zu Coburg einholen
Weitere Informationen zur Unternehmenswerkstatt Deutschland
- Die IHK begleitet Sie persönlich und kostenfrei in der UWD
- Tools & Hilfe zur Existenzgründung durch eine Video-Mediathek
- Geschützter Arbeitsraum: Die UWD bietet Ihnen einen sicheren digitalen Arbeitsraum zur Umsetzung Ihrer Geschäftsideen und Unternehmenspläne.
- Teilen Sie Ihre Pläne mit der Bank oder Investoren und bewahren Sie alle wichtigen Dokumente an einem Ort auf.
