Nr. 5820176

Weiterbildungsförderung

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – dem sog. "Meister-BAföG" - ist ein individueller Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen eingeführt worden.

Mit diesem Programm werden qualifizierte Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger durch die Finanzierung berufsbezogener oder berufsübergreifender Weiterqualifizierungsmaßnahmen gefördert.

Die bayerische Staatsregierung hat den beliebten Meisterbonus für Absolventinnen und Absolventen von Meisterprüfungen sowie gleichwertigen Fortbildungen bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der beruflichen Weiterbildung für die wirtschaftliche Zukunft des Freistaats und seine Fachkräfteentwicklung.

Doris Köhler
Leiterin des Bereichs Weiterbildung