Bayerisches Förderprogramm: Wasserstoff-Nutzfahrzeuge (N1–N3)

Bayerisches Förderprogramm: Wasserstoff-Nutzfahrzeuge (N1–N3) ab 1. Januar 2026

Der Freistaat Bayern fördert den Erwerb und das Leasing emissionsfreier oder sauberer Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb (Brennstoffzelle oder Wasserstoff-Verbrenner). Ziel ist es, Mehrkosten gegenüber konventionellen Fahrzeugen zu reduzieren und damit den Markthochlauf der Wasserstoffmobilität im Nutzfahrzeugbereich zu beschleunigen.

Das Wichtigste auf einen Blick

Was wird gefördert? Kauf oder Leasing neuer Wasserstoff-Nutzfahrzeuge der Klassen N1, N2, N3 (Brennstoffzelle oder H₂-Verbrenner) und die Nachrüstung von Fahrzeugen).
Als Neufahrzeug gelten Fahrzeuge, die in einem Mitgliedstaatder Europäischen Union zum Verkauf angeboten werden und noch nicht verkehrsrechtlichzugelassen wurden oder Fahrzeuge mit einer vorherigen einmaligen Zulassung auf denHersteller bzw. den Händler und einer maximalen Laufleistung von 10 000 km. In diesem Fall darf das Fahrzeug bei Erstzulassung nicht gefördert worden sein.
Wer kann beantragen? Juristische Personen (öffentlich/privat) sowie natürliche Personen, sofern wirtschaftlich tätig und die zum Zeitpunkt der Auszahlung ihren Sitz/Niederlassung/Betriebsstätte in Bayern haben.
Wie hoch ist die Förderung? Zuschuss bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Investitions-Mehrkosten); Maximalbeträge je Fahrzeugklasse werden in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegt.
Wann läuft das Programm? 01.01.2026 bis 31.12.2028 (Inkrafttreten 01.01.2026).
Wichtig: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Eine Mehrfachförderung ist ausgeschlossen.
Hier können Sie die Förderrichtlinie herunterladen.