Gründungszuschuss / Fördermittel

Arbeitnehmer, die sich aufgrund der Arbeitsmarktsituation bzw. nach Beratung durch die Arbeitsagentur entschließen, durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit zu beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung einen Gründungszuschuss beantragen: