Nr. 5895732

Import

Unternehmen innerhalb der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoffe sowie bestimmte vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten importieren, müssen zum 1. Oktober 2023 mit ersten Meldepflichten im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) rechnen.

Grundsätzlich ist keine besondere Erlaubnis für den Import erforderlich. Allerdings gibt es verschiedene Ausnahmen und damit auch unterschiedliche Verfahrensvorschriften bei der Zollabfertigung.

Die Intrahandelsstatistik dient dazu, aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands bereitzustellen.

Elisabeth Löhr
Leiterin des Bereichs International und Messen