Nr. 5832244

Gegensanktionen

Die AHK Belarus hat darüber informiert, dass laut Mitteilung des Transportministeriums der Republik Belarus ab dem 16. April 2022 für die in der EU zugelassenen Fahrzeuge (inkl. LKWs) ein Beförderungsverbot nach Belarus über die Zollgrenze der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführt wurde.

Der Gesetzentwurf über die externe Verwaltung von Unternehmen mit ausländischen Beteiligungen, dessen Prüfung bereits Anfang März 2022 begonnen hat, wurde am 12. April zur weiteren Prüfung in die untere Kammer des russischen Parlaments eingebracht. Im Vergleich mit der ursprünglichen Fassung weist das aktuelle Dokument einige Unterschiede auf.