Einführung von Strafzöllen für Kupfer und Kupfererzeugnisse ab dem 1. August 2025
Mit der Proklamation vom 30. Juli 2025 veröffentlichte das Weiße Haus die Einführung von Strafzöllen in Höhe von 50 Prozent für Halberzeugnisse aus Kupfer sowie intensive Derivatprodukte aus Kupfer ab dem 1. August 2025.
Die genaue Liste mit den Zolltarifnummer wurde noch nicht veröffentlicht. Für Derivatprodukte gelten zusätzlich noch die IEPPA-Zölle sowie Weitere.
Fällt ein Produkt unter die sektoralen Autozölle und Kupferzölle fallen, haben die Autozölle Vorrang und die Kupferzölle sind nicht aufzuaddieren. Kupfereinsatzstoffe und Kupferschrott sind nicht von dieser Maßnahme betroffen.