Geprüfte(r) Industriefachwirt(in)
Veranstaltungsdetails
Sie sind kaufmännischer Mitarbeiter eines Industriebetriebes.
Sie besitzen einen kaufmännischen Berufsabschluss.
Sie verfügen über einschlägige Berufserfahrung im Industriebetrieb.
Erwerben Sie den bundesweit anerkannten IHK-Abschluss als Geprüfte(r) Industriefachwirt (in).
Sie erhalten damit eine Qualifikation, die den vielseitigen Anforderungen an eine kaufmännische Führungskraft in den Unternehmensbereichen eines Industriebetriebes gerecht wird. Unsere erfahrenen Dozenten geben Ihnen die notwendige Unterstützung im Vorbereitungslehrgang, dass Sie sich das notwendige Rüstzeug für das Bestehen der IHK-Prüfung aneignen können.
Prüfungsvoraussetzungen
Zur Prüfung in der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: |
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1. |
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder |
2. |
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder |
3. |
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder |
4. |
eine mindestens dreijährige Berufspraxis. |
Zur Prüfung in der Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: |
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1. |
das Ablegen des Prüfungsteils "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und |
2. |
im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und in den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis. |
Die Berufspraxis nach Absatz 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriefachwirtes und einer Geprüften Industriefachwirtin haben. |
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Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 2 ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. |
Inhalt
1. |
Wirtschaftsbezogene Qualifikation |
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2. |
Handlungsspezifische Qualifikation |
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Die Teilnehmer und Dozenten dieses Lehrgangs bilden ergänzend zum Präsenzunterricht eine virtuelle Lerngruppe (Community). Sie haben dazu während des gesamten Lehrgangs Zugang zur IHK.Online-Akademie im Internet. Dort tauschen sie per E-Mail, Forum oder Dokumentenordner Nachrichten, Dokumente und andere den Lehrgang betreffende Informationen aus. Die Nutzung der IHK.Online-Akademie ist an jedem PC mit Internetzugang möglich und für Lehrgangsteilnehmer unentgeltlich. Das Drucken von Dokumenten durch den Teilnehmer kann erforderlich sein.
Termine, Veranstaltungsorte und Referenten
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Weitere Informationen
Abschluss
- IHK-Prüfung
Veranstaltungsmodus
- Teilzeit
Veranstalter
Regionalkammer Plauen
Friedensstraße 32
08523 Plauen
+49 3741 214-0
+49 3741 214-3102 (Fax)