Nr. 1244799

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie und ihre Umsetzung

im deutschen Entgelttransparenzgesetz

Veranstaltungsdetails

Ausgangslage und Ziel des Kurzseminars:

Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 verpflichtet die Europäische Union

die Mitgliedstaaten, wirksame Maßnahmen zur Durchsetzung des Grundsatzes „Gleicher

Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ umzusetzen. Die Richtlinie muss bis Juni 2026 in

nationales Recht überführt werden. In Deutschland erfolgt dies voraussichtlich durch eine

umfassende Anpassung und Erweiterung des bestehenden Entgelttransparenzgesetzes. Für

Arbeitgeber ergeben sich daraus neue Transparenzpflichten, Berichtspflichten sowie

Anforderungen an Vergütungssysteme und interne Prozesse.

Das Seminar vermittelt praxisnah die wichtigsten Inhalte der Richtlinie sowie die erwarteten

Änderungen im deutschen Recht und zeigt Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen auf. Es

vermittelt einen kompakten Überblick über:

  • die Inhalte der EU-Entgelttransparenzrichtlinie
  • die geplanten Anpassungen im deutschen Entgelttransparenzgesetz
  • neue Verpflichtungen für Arbeitgeber
  • praktische Auswirkungen auf Vergütungssysteme, Recruiting und Personalprozesse

 

Die Teilnehmenden erhalten konkrete Hinweise zur Vorbereitung auf die neuen gesetzlichen

Anforderungen.

Inhalte und Schwerpunkte

1. Einführung: Gleichstellung und Entgelttransparenz im europäischen Kontext

  • Zielsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie
  • Hintergrund: Gender Pay Gap und europäische Gleichstellungsstrategie
  • Überblick über die neuen Pflichten für Arbeitgeber

2. Transparenzpflichten im Bewerbungsprozess

  • Pflicht zur Angabe von Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen
  • Verbot der Abfrage früherer Gehälter
  • Transparente Kriterien für Vergütungsfestsetzung

3. Auskunftsrechte von Beschäftigten

  • Erweiterte individuelle Auskunftsansprüche
  • Informationen über durchschnittliche Vergütung vergleichbarer Tätigkeiten
  • Anforderungen an Arbeitgeber bei der Bereitstellung der Informationen

4. Berichtspflichten und Entgeltanalysen

  • Neue Berichtspflichten zum Gender Pay Gap
  • Schwellenwerte für Unternehmen
  • Gemeinsame Entgeltbewertung mit Arbeitnehmervertretungen bei festgestellten Entgeltunterschieden

5. Anforderungen an Vergütungssysteme

  • geschlechtsneutrale Bewertung von Tätigkeiten
  • objektive und transparente Kriterien für Entgeltstrukturen
  • Dokumentationspflichten

6. Sanktionen und Durchsetzung

  • Beweislastregelungen zugunsten der Beschäftigten
  • mögliche Schadensersatzansprüche
  • Rolle von Gerichten und Gleichstellungsstellen

7. Praxisteil: Vorbereitung im Unternehmen

  • Überprüfung bestehender Vergütungssysteme
  • Handlungsschritte für HR-Abteilungen
  • Vorbereitung auf Berichtspflichten und interne Analysen

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 21.09.2026
    8:30 - 12:30 Uhr

Weitere Informationen

 

  • Geschäftsführung und Unternehmensleitung
  • Personalverantwortliche / HR-Abteilungen
  • Betriebsräte und Arbeitnehmervertretungen
  • Teilnahmebestätigung
Industrie- und Handelskammer
Chemnitz
Straße der Nationen 25
09111 Chemnitz
+49 371 6900-0